Guten Morgen ♀️
Ich habe eine Frage zu meiner nebenberuflichen Tätigkeit als Lehrbeauftragte in einer Uni:
Hauptberuflich bin ich sozialversicherungspflichtig in einer Vollzeitbeschäftigung angestellt.
Nun möchte ich nebenberuflich als Lehrbeauftragter in einer Universität tätig sein. Diese Tätigkeit läuft unter "Selbstständigkeit" - Sozialversicherungen werden nicht vom Arbeitgeber (=Staat) übernommen.
Um sicher zu gehen, ob ich mich als Selbstständige melden muss, fragte ich beim Finanzamt nach. Die Dame dort meinte: "Nein, Sie müssen nur bei der Steuererklärung zusätzlich die Anlage "S" ausfüllen." Auf meine Frage wieviel man denn pro Jahr "dazuverdienen" könne, ohne sich selbstständig melden zu müssen, erhielt ich die Antwort, ich solle mich an einen Steuerberater wenden - sie dürfe keine Auskünfte dazu erteilen.
Darf ich die Frage hier ins Forum stellen?
Wie viel darf ich als Lehrbeauftragter in einer staatlichen Bildungseinrichtung (Universität) nebenberuflich jährlich dazu verdienen ohne zusätzliche Sozialabgaben leisten zu müssen?
Von meinem Arbeitgeber der Vollzeitbeschäftigung liegt mir natürlich die Zustimmung für eine nebenberufliche Tätigkeit vor (muss man sich ja holen).
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort(en).
Ich habe eine Frage zu meiner nebenberuflichen Tätigkeit als Lehrbeauftragte in einer Uni:
Hauptberuflich bin ich sozialversicherungspflichtig in einer Vollzeitbeschäftigung angestellt.
Nun möchte ich nebenberuflich als Lehrbeauftragter in einer Universität tätig sein. Diese Tätigkeit läuft unter "Selbstständigkeit" - Sozialversicherungen werden nicht vom Arbeitgeber (=Staat) übernommen.
Um sicher zu gehen, ob ich mich als Selbstständige melden muss, fragte ich beim Finanzamt nach. Die Dame dort meinte: "Nein, Sie müssen nur bei der Steuererklärung zusätzlich die Anlage "S" ausfüllen." Auf meine Frage wieviel man denn pro Jahr "dazuverdienen" könne, ohne sich selbstständig melden zu müssen, erhielt ich die Antwort, ich solle mich an einen Steuerberater wenden - sie dürfe keine Auskünfte dazu erteilen.
Darf ich die Frage hier ins Forum stellen?
Wie viel darf ich als Lehrbeauftragter in einer staatlichen Bildungseinrichtung (Universität) nebenberuflich jährlich dazu verdienen ohne zusätzliche Sozialabgaben leisten zu müssen?
Von meinem Arbeitgeber der Vollzeitbeschäftigung liegt mir natürlich die Zustimmung für eine nebenberufliche Tätigkeit vor (muss man sich ja holen).
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort(en).
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