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Dozententätigkeit nebenberuflich

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    Dozententätigkeit nebenberuflich

    Guten Morgen ‍♀️

    Ich habe eine Frage zu meiner nebenberuflichen Tätigkeit als Lehrbeauftragte in einer Uni:

    Hauptberuflich bin ich sozialversicherungspflichtig in einer Vollzeitbeschäftigung angestellt.
    Nun möchte ich nebenberuflich als Lehrbeauftragter in einer Universität tätig sein. Diese Tätigkeit läuft unter "Selbstständigkeit" - Sozialversicherungen werden nicht vom Arbeitgeber (=Staat) übernommen.

    Um sicher zu gehen, ob ich mich als Selbstständige melden muss, fragte ich beim Finanzamt nach. Die Dame dort meinte: "Nein, Sie müssen nur bei der Steuererklärung zusätzlich die Anlage "S" ausfüllen." Auf meine Frage wieviel man denn pro Jahr "dazuverdienen" könne, ohne sich selbstständig melden zu müssen, erhielt ich die Antwort, ich solle mich an einen Steuerberater wenden - sie dürfe keine Auskünfte dazu erteilen.

    Darf ich die Frage hier ins Forum stellen?
    Wie viel darf ich als Lehrbeauftragter in einer staatlichen Bildungseinrichtung (Universität) nebenberuflich jährlich dazu verdienen ohne zusätzliche Sozialabgaben leisten zu müssen?
    Von meinem Arbeitgeber der Vollzeitbeschäftigung liegt mir natürlich die Zustimmung für eine nebenberufliche Tätigkeit vor (muss man sich ja holen).

    Ich danke Ihnen für Ihre Antwort(en).

    #2
    In einem Forum, dass sich mit der elektronischen Steuererklärung bzw. elektronischen Steuererklärung befasst, wirst Du eher wenig Aussagen zum Sozialversicherungsrecht erwarten können ...

    Steuerlich könnte es so sein, dass Deine Tätigkeit unter § 3 Nr. 26 EStG fällt, wo es einen Freibetrag von jährlich 3.000 € (Auszahlungsjahr !) gibt. Diese Tätigkeitsaufnahme musst du dem Finanzamt anzeigen. Bleibst Du unter 3.000 €, kannst Du Dir die Anlage EÜR sparen und es bleibt beim Ausfüllen der Anlage S. Kommst Du darüber, muss zusätzlich auch die Anlage EÜR elektronisch übermittelt werden.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Wenn Du im Hauptberuf sozialversicherungspflichtig bist musst Du von selbständigen Nebeneinkünften keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Anders sieht es aber bei einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse aus, da werden alle Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze zusammengerechnet. Verbindliche Auskunft erteilt Dir dazu Deine Krankenkasse. Die private Krankenversicherung interessiert sich überhaupt nicht für Dein Einkommen sondern nur für Dein Krankheitsrisiko.

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        #4
        Dankeschön für Eure Antworten! Sie helfen mir auf jeden Fall!

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