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Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages (GewSt 1 D)

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    Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages (GewSt 1 D)

    Ich habe letztes Jahr meinen Betrieb verlegt (gleiches FA, andere Gemeinde).
    Bei Erstellung der Gewerbesteuer 2023 wird für die Verlegung das Ausfüllen einer Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages (GewSt 1 D) verlangt.

    Und da scheitere ich:
    Letztendlich war der Umzug Mitte des Jahres, d.h. bis 30.06. alte Adresse, ab 01.07. neue Adresse

    Art der Zerlegung: keine Ahnung, welche Art zuftreffend ist
    und weiter unten bei Bei vom Regelfall abweichender Zerlegung: Art des Zerlegungsmaßstabes
    komme ich auch nicht weiter, egal was ich eingebe (oder auch wenn ich nichts eingebe), hagelt es Fehlermeldungen.

    Weiß jemand Rat?

    #2
    Du weißt dass man mit dem weißen Fragezeichen auf blauem Grund die Erläuterungen aufrufen kann?

    image.png

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      #3
      ja, das weiss ich, bringt mich aber nicht weiter, sonst würde ich nicht hier Fragen.
      Meinen Fall kann ich bei der Hilfe zumindest nicht erkennen.

      eine konkrete Hilfe wäre mir lieber gewesen

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        #4
        Zitat von emxs Beitrag anzeigen
        eine konkrete Hilfe wäre mir lieber gewesen
        In diesem Forum wird eigentlich immer sehr schnell geantwortet. Deine Frage ist vier Stunden unbeantwortet geblieben. Tut mir leid, dass Du mit meiner Antwort so unzufrieden sein musst.

        In der Online-Hilfe heißt es u. a.:

        Liegen daneben weitere Betriebsstätten in anderen Gemeinden vor ...
        Tut mir leid, das weiß ich einfach nicht, in wie vielen Gemeinden Du Betriebsstätten hast. Da wirst Du Dich also selber nochmal dahinter setzen müssen

        Kommentar


          #5
          es geht nicht um die (vergangene) Zeit.
          es geht um eine Lösung.
          Kenne ich sie, dann schreibe ich es - und dann klar und deutlich und nicht kryptisch.
          Kenne ich sie nicht, dann halte ich mich raus

          Und wie ich am Anfang, erste Zeile, geschrieben habe, bin ich mit meinem Betrieb umgezogen.
          Ein einziger Betrieb, von einer Gemeinde in eine andere, ganz einfach

          Kommentar


            #6
            § 28 GewStG: Aufteilungsmaßstab sind normalerweise die Arbeitslöhne. Ob das bei Dir zu einem "offenbar unbilligen Ergebnis" führt, so dass eine Zerlegung in besonderen Fällen zu erfolgen hat, oder ob andere relevante Besonderheiten bestehen (§§ 28 - 34 GewStG), wirst Du schon selbst notfalls mit Deinem steuerlichen Berater eruieren dürfen, ist jedenfalls kein Elster-Thema und damit auch kein Thema dieses Forums.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              kein Elster-Thema und damit auch kein Thema dieses Forums.
              da mir Elster den Hinweis und die Fehlermeldungen beim Ausfüllen des Formulars anzeigt, war/ist es für mich durchaus ein Elster-Thema.

              Kommentar


                #8
                Und wieso teilst du nicht nach Monaten aus, halbierst das Jahr einfach?

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                  #9
                  Weil er sich noch nicht geoutet hat, ob es in seinem Betrieb Arbeitslöhne gibt.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    nein, es gibt keine Arbeitslöhne.

                    Ich bin zwischenzeitlich insofern weiter, dass anscheinend die Art der Zerlegung der $ 35a ist.
                    Jetzt wird nach Betriebsstätten gefragt. Da versuche ich es mal weiter und schau, was bei rauskommt.

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                      #11
                      Wohl kaum. In § 35a GewStG geht es um Reisegewerbe, also für Personen mit Reisegewerbekarte.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                        #12
                        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                        Wohl kaum. In § 35a GewStG geht es um Reisegewerbe, also für Personen mit Reisegewerbekarte.
                        das hat mich auch etwas irritiert, allerdings stehen im Formular zur Auswahl lediglich die Paragraphen
                        30a, 29 Abs 1 Nr 1, 29 Abs 1 Nr. 2a, 29 Abs1 Nr. 2b, 33 Abs 1, 33 Abs 2 und 35a Abs 4

                        Keine dieser Möglichkeiten treffen auf meine Situation zu, mit Ausnahme des § 35a Abs 4

                        (4) Ist im Laufe des Erhebungszeitraums der Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde verlegt worden, so hat das Finanzamt den Steuermessbetrag nach den zeitlichen Anteilen (Kalendermonaten) auf die beteiligten Gemeinden zu zerlegen.
                        Zumindest wurde jetzt nach Anlegen der Betriebsstätten auch der Zerlegungsmaßstab ohne zu meckern akzeptiert.
                        Ich denke mal, so ganz falsch kann es nicht sein.
                        Und ob das nun wirklich korrekt ist oder nicht, wusste auch ein Mitarbeiter im FA (Gewerbebereich) nicht.
                        Er meinte nur, falls was nicht stimmt, werden sie sich schon melden,

                        Also lass ich es jetzt erstmal so, außer es hätte hier jemand noch einen anderen Lösungsansatz.

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