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Rückwirkende Steuererstattung bei Heirat im 2023

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    Rückwirkende Steuererstattung bei Heirat im 2023

    Hallo,

    wie kann ich im Elster-Formular eintragen, dass ich im Juli 2023 in meinem Heimatland geheiratet habe und meine Frau erst im Dezember 2023 zu mir gekommen ist und sich angemeldet hat, um rückwirkend für das letzte Jahr aufgrund der Heirat im Ausland eine Steuererstattung zu erhalten? Meine Steuerklasse konnte erst zum 01.01.2024 auf III/V angepasst werden, davor war ich immer bei Steuerklasse 1.

    Vielen Dank!

    VG
    Yazan

    #2
    Heimatland ist ja keine Aussage. Hast Du in Deutschland gelebt?

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      #3
      ... und meine Frau erst im Dezember 2023 zu mir gekommen ist und sich angemeldet hat,
      Das ergibt sich aus den Meldedaten deiner Frau, warum willst du dazu etwas angeben ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        L. E. Fant ich lebe in Deutschland seit 2015 und noch nie Steuererklärung gemacht, ich war immer Klasse 1

        Charlie24 d.h. Ich kenne mich mit Steuererklärung gar nicht aus.. Du meinst in meinem Fall soll ich einfach nichts bezüglich meiner Heirat im Formular 2023 eingeben? Aber meine Frau hat gerade die Steuerklasse 5 und sie wird keine Steuererklärung abgeben!

        Vielen Dank!

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          #5
          Du meinst in meinem Fall soll ich einfach nichts bezüglich meiner Heirat im Formular 2023 eingeben?
          Natürlich musst du das Heiratsdatum eintragen. Da ihr seit Dezember 2023 hier in Deutschland zusammen lebt, liegen die Voraussetzungen

          für eine Zusammenveranlagung im Jahr 2023 vor und die musst du im Hauptvordruck auch beantragen. Mehr musst du dazu nicht angeben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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