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Angabe der Ausgaben bei freiberuflicher Nebentätigkeit

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    Angabe der Ausgaben bei freiberuflicher Nebentätigkeit

    Hallo,

    ich erstelle gerade meine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Angabe der Einnahmen war relativ einfach, aber bei den Ausgaben muss alles Mögliche mit angegeben werden.
    In meinem Fall habe ich hauptsächlich Ausgaben für Hardware (PC und Zubehör) und Software (Lizenzen usw.)
    Zu welchen Kategorien gehören diese? Zu den allgemeinen regelmäßigen Ausgaben und zur Art der Werbekosten oder Büromaterial? Hab beides schon online gelesen und bin mir daher nicht sicher.

    #2
    Lies dir die Anlage EÜR in Ruhe durch und trage es da ein, wo es singemäß am besten reinpasst.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      Zum PC ist noch zu sagen, dass der in die Anlage AVEÜR gehört (Anlage muss zu EÜR mit dem Menue links unten hinzugefügt werden).
      Er kann aber trotzdem sofort im Anschaffungsjahr zu 100% abgeschrieben werden, auch wenn die Anschaffungskosten über der GWG-Grenze liegen.
      Dieser Abschreibungsbetrag wird dann in die Anlage EÜR übernommen.

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        #4
        Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
        Zum PC ist noch zu sagen, dass der in die Anlage AVEÜR gehört (Anlage muss zu EÜR mit dem Menue links unten hinzugefügt werden).
        Er kann aber trotzdem sofort im Anschaffungsjahr zu 100% abgeschrieben werden, auch wenn die Anschaffungskosten über der GWG-Grenze liegen.
        Dieser Abschreibungsbetrag wird dann in die Anlage EÜR übernommen.
        Muss gekaufte Software und Software Lizenzen auch in der AVEÜR eingetragen werden?
        In der Tabelle für Büroausstattung, wo ich die PC Hardware angebe, gibt es noch einige andere Zeilen für die Angabe von Geldbeträgen.
        "50 Afa" zum Beispiel. Ich dachte diese gibt an über wie viele Jahre der Betrag abgegolten wird. Aber eine Summe ist dort verlangt. Wiederhole ich dort einfach den Betrag aus Zeile 46 "Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert"?
        Zuletzt geändert von Danny D; 16.06.2024, 14:32.

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          #5
          Bei einer mehrjährigen Abschreibung ist ja die Afa nicht identisch mit dem Einlagewert.

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            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Bei einer mehrjährigen Abschreibung ist ja die Afa nicht identisch mit dem Einlagewert.
            Aber bei einer Abschreibung von 1 Jahr wie bei PC Hardware schon. Trage ich dann den Bereich in beiden Zeilen ein, oder nur in Zeile 46 "Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert"?

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              #7
              Anschaffungskosten und Abschreibung sind in diesem Fall in gleicher Höhe in beiden Zeilen einzutragen, der Restwert ist "0".

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                #8
                Was mache ich eigentlich mit geringwertigen Wirtschaftsgütern (in diesem Fall Software) unter 250€?

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                  #9
                  Was mache ich eigentlich mit geringwertigen Wirtschaftsgütern (in diesem Fall Software) unter 250€?
                  Für GWG gibt es in der EÜR eine eigene Zeile, in die AVEÜR gehören die nicht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Alles klar, danke.
                    Letzte Frage: Muss ich die EÜR irgendwie mit der Steuererklärung verknüpfen oder Übermittel ich beide einfach getrennt und das Finanzamt findet schon die Zugehörigkeit über das Jahr?

                    Kommentar


                      #11
                      Das hängt in allererster Linie davon ab, mit welcher Software Du die Erklärungen erstellst.

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                        #12
                        Zitat von Danny D Beitrag anzeigen
                        Alles klar, danke.
                        Letzte Frage: Muss ich die EÜR irgendwie mit der Steuererklärung verknüpfen oder Übermittel ich beide einfach getrennt und das Finanzamt findet schon die Zugehörigkeit über das Jahr?
                        Wenn Du direkt mit ELSTER arbeitest getrennt aber in zeitlichem Zusammenhang übermitteln so dass es als Eingang gleichzeitig bearbeitet werden kann.

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                          #13
                          In Mein Elster ist der in der EÜR ermittelte Gewinn separat in die Anlage G oder S zur Einkommensteuererklärung zu übertragen.

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                            #14
                            Ich wollte die EÜR gerade abschicken, da habe ich einen Prüfungscheck Fehlschlag bekommen:
                            "Die Entnahmen in Zeile 106 und Einlagen in Zeile 107 sind zwingend einzutragen (§ 4 Absatz 4a Satz 6 EStG)"
                            Was trage ich hier ein? Den Gewinn aus dem Jahr? Weil für meine Kleinunternehmerische freiberufliche Nebentätigkeit habe ich kein extra Geschäftskonto. Alles was ich einnehme und nicht wieder für die Tätigkeit ausgegeben habe ist damit automatisch in mein Privatvermögen übergegangen und damit entnommen worden?

                            Beziehungsweise, in der Info steht:
                            "Sofern kein gesondertes betriebliches Konto besteht, stellen sämtliche Betriebseinnahmen auch Entnahmen und sämtliche Betriebsausgaben auch Einlagen dar."
                            Also die gesamten Bruttoeinnahmen sind in Zeile 106 Einlagen einzutragen und die Ausgaben in Zeile 107? Oder die gleiche Summe wie bei den Einnahmen, da alles was nicht ausgegeben wurde ins Privatvermögen über geht?

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                              #15
                              https://forum.elster.de/anwenderforu...n-und-einlagen

                              https://www.google.de/search?q=entna...orum.elster.de

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