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Problem bei der Validierung des WA-ESt Formulars

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    Problem bei der Validierung des WA-ESt Formulars

    Hallo,

    ich habe von Januar bis September 2023 in Spanien gearbeitet und die letzten drei Monate des Jahres habe ich in Deutschland gearbeitet. Mein steuerlicher Wohnsitz für 2023 ist Spanien, und ich möchte mich um die doppelte Besteuerung bewerben. Soweit ich weiß, muss ich das WA-ESt-Formular ausfüllen. Außerdem ist das Hauptvordruck-Formular ebenfalls obligatorisch.

    Während der Überprüfung meldet das System keine Fehler. Jedoch sehe ich im Steuerberechnungs-Dokument folgendes Problem:

    "Sie haben keine Einkünfte eingegeben. Sie sind im Ausland ansässig und haben beantragt, als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden. Bitte den Ansässigkeitsstaat im Hauptvordruck unter sonstige Angaben und Anträge ergänzen."

    Ich habe nach dem Ansässigkeitsstaat im Abschnitt "Angaben und Anträge ergänzen" gesucht, jedoch nichts Ähnliches gefunden.

    Ich habe meine Adresse in Spanien in Zeile 22 hinzugefügt, "Wohnsitz im Ausland im Kalenderjahr 2023 (wenn abweichend von den Zeilen 13 bis 29 des Hauptvordrucks ESt 1 A)".

    Ich weiß nicht, was ich falsch mache.

    Kann mir jemand bei diesem Problem helfen?

    Vielen Dank,

    Javier

    #2
    ... und die letzten drei Monate des Jahres habe ich in Deutschland gearbeitet.

    Und hier in Deutschland auch gewohnt ? Wo wohnst du jetzt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      ... und die letzten drei Monate des Jahres habe ich in Deutschland gearbeitet.

      Und hier in Deutschland auch gewohnt ? Wo wohnst du jetzt ?


      Ja, ich lebe seit dem 1. Oktober 2023 in Baden-Württemberg, Deutschland.

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        #4
        Ja, ich lebe seit dem 1. Oktober 2023 in Baden-Württemberg, Deutschland.
        Du bist 2023 in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und musst deine in Deutschland erzielten Einkünfte auch hier versteuern.

        Die davor in Spanien erzielten Einkünfte (Bruttolohn abzüglich Werbungskosten) unterliegen dem Progressionsvorbehalt, der Steuersatz

        auf deine deutschen Einkünfte steigt dadurch an. Du musst deshalb auch deine deutschen Einkünfte erklären. Wo du in Spanien gewohnt

        hast, interessiert das Finanzamt in Baden-Württemberg nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie24,

          Vielen Dank für deine Antwort. Aber ich verstehe sie nicht ganz.

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Du bist 2023 in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und musst deine in Deutschland erzielten Einkünfte auch hier versteuern.
          Spanien und Deutschland haben eine Vereinbarung, um die Doppelbesteuerung zu verhindern:
          https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=2

          Ich muss mein Einkommen aus Deutschland in Spanien erklären, da es während des Jahres 2023 mein Steuerwohnsitz war. Daher muss ich eine Steuer für dieses Einkommen zahlen. Andererseits hast du gesagt, dass ich hier eine Steuer für die drei Monate zahlen muss, in denen ich während des Jahres 2023 gearbeitet habe. Das bedeutet doch, dass ich zweimal für dasselbe Einkommen zahlen muss, oder?

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Die davor in Spanien erzielten Einkünfte (Bruttolohn abzüglich Werbungskosten) unterliegen dem Progressionsvorbehalt, der Steuersatz

          auf deine deutschen Einkünfte steigt dadurch an. Du musst deshalb auch deine deutschen Einkünfte erklären.
          Ich weiß nicht, was der Progressionsvorbehalt ist. Kannst du mir mehr Informationen dazu geben?

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Wo du in Spanien gewohnt

          hast, interessiert das Finanzamt in Baden-Württemberg nicht.
          Schließlich ist das Finanzamt in Baden-Württemberg vielleicht nicht an meiner Adresse interessiert, als ich in Spanien gelebt habe. Aber ELSTER fragt danach im Abschnitt "Wohnsitz im Ausland im Kalenderjahr 2023".

          Danke,

          Javier

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            #6
            Aber ELSTER fragt danach im Abschnitt "Wohnsitz im Ausland im Kalenderjahr 2023".
            Wo genau fragt Mein ELSTER danach ?

            Du bist Anfang Oktober 2023 nach Deutschland zugezogen, ab dem Zeitpunkt bist du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

            Progressionsvorbehalt heißt, dass deine in Spanien erzielten Einkünfte hier in Deutschland steuerfrei bleiben, sie haben aber Einfluss

            auf den Steuersatz, den du für deine deutschen Einkünfte hier in Deutschland entrichten musst.

            Wo in dem DBA ist deiner Meinung nach geregelt, dass du deine ab Oktober 2023 in Deutschland erzielten Einkünfte in Spanien versteuern musst ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Where exactly does Mein ELSTER ask about it?
              Here
              :Screenshot from 2024-06-02 18-43-47.png

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

              You moved to Germany at the beginning of October 2023, from that point on you are unlimitedly liable to tax in Germany.
              Wir sind uns darin einig.
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

              Progression reservation means that your income earned in Spain remains tax-free here in Germany, but it does affect

              the tax rate you have to pay on your German income here in Germany.

              Where in the DTA do you think it is regulated that you have to pay tax in Spain on your income earned in Germany from October 2023?
              Ich bin sicher, dass ich Steuern in Spanien für das Einkommen aus Deutschland zahlen muss, da ich mehr als die Hälfte des Jahres plus einen Tag in Spanien gelebt habe, was mich zum steuerlichen Wohnsitz von Spanien und nicht von Deutschland macht (weil wir darüber eine Vereinbarung haben). Hier kannst du sehen, was die spanische Regierung dazu sagt (auf Englisch other Spanisch).
              https://sede.agenciatributaria.gob.e...generales.html

              Ich habe mein Finanzamt in Baden-Württemberg gefragt, und sie haben mir gesagt, dass ich das WA-ESt-Formular ausfüllen muss, aber ich habe immer noch das Problem, das ich zuerst erwähnt habe, und ich weiß nicht, wie ich es lösen soll.

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                #8
                ... aber ich habe immer noch das Problem, das ich zuerst erwähnt habe, und ich weiß nicht, wie ich es lösen soll.
                Ich habe dir doch die Antwort gegeben: Du musst deine deutschen Einkünfte hier in Deutschland erklären und hier auch versteuern und nicht in Spanien.

                Wenn du anderer Meinung bist, dann nimm dir einen Steuerberater, der sich mit dem DBA auskennt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Du hast in Deutschland seit Oktober einen Wohnsitz und bist damit unbeschränkt steuerpflichtig nach dem Einkommensteuergesetz.

                  Das andere ist die Frage nach der Ansässigkeit gemäß DBA Spanien.
                  Im Übrigen gilt im DBA Spanien für einige Einkunftsarten auch die Anrechnungsmethode anstelle der sonst üblichen Freistellungsmethode.

                  Hier hilft dir der steuerliche Berater deines Vertrauens weiter, wir dürfen es nicht.
                  Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 03.06.2024, 06:33.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                  Kommentar


                    #10

                    Lösung

                    Hallo,

                    Ich habe schließlich die spanische Steuerbehörde gefragt, wie ich in diesem Fall vorgehen soll, und das habe ich getan:

                    In der jährlichen spanischen Steuererklärung müssen Sie Ihre Einkünfte im Ausland in das Eingabefeld 588 eingeben: „Por doble imposición internacional, por razón de las rentas obtenidas y gravadas en el extranjero.“ In diesem Feld müssen Sie das Nettoeinkommen und die Steuern eingeben. Wenn Sie die Steuern eingeben, erstattet Ihnen das System die im Ausland gezahlten Steuern.

                    Andererseits müssen Sie in der jährlichen deutschen Steuererklärung im Formular „WA-ESt“ im Abschnitt „Nur bei zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht im Kalenderjahr 2023“ in das Eingabefeld 6 das Nettoeinkommen des Auslandes, in diesem Fall Spanien, eintragen. Auf diese Weise berücksichtigt das System diesen Betrag, und Ihre mögliche Erstattungsbetrag wird sich verringern. Diese Verringerung entspricht dem Betrag, den Ihnen Spanien erstattet.

                    So wird die Doppelbesteuerung angewendet. Ich empfehle, zuerst die spanische Jahresabrechnung durchzuführen; auf diese Weise kennen Sie Ihr gesamtes Nettoeinkommen für das Jahr und sehen, wie viel Ihnen erstattet wird (falls zutreffend).

                    Ich hoffe, dies ist der richtige Weg. Ich habe bereits beide Formulare eingereicht. Sollte es ein Problem geben, werde ich es hier melden.

                    Mit freundlichen Grüßen,

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                      #11
                      Ich empfehle, zuerst die spanische Jahresabrechnung durchzuführen;
                      Ich hätte es andersherum gemacht, da Spanien die auf das Einkommen in Deutschland festgesetzte Steuer anrechnet. Die sollte also bekannt sein.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Ich hätte es andersherum gemacht, da Spanien die auf das Einkommen in Deutschland festgesetzte Steuer anrechnet. Die sollte also bekannt sein.
                        Hallo Charlie24,

                        Es spielt keine Rolle, wie du es machen würdest. Hast du jemals die jährliche spanische Steuerrevision durchgeführt?

                        Ich habe meine jährliche spanische Steuererklärung mit einem Beamten der Finanzbehörde gemacht. Es spielt keine Rolle, wie du es machen würdest. Sie wissen genau, was man eintragen muss, und noch wichtiger, es gibt mehr Faktoren, die über dieses Einkommen hinausgehen. Jede persönliche Situation kann völlig unterschiedlich sein. Ich habe erklärt, wie ich es gemacht habe, aber meine Methode passt möglicherweise nicht zu den Anforderungen anderer Personen.

                        Also, bitte höre auf, andere Leser mit deinen Worten zu verwirren, da du nicht das gesamte Bild kennst.

                        Mit freundlichen Grüßen,

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                          #13
                          Geht's noch? Du wolltest etwas von uns.

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                            #14
                            Zitat von multi Beitrag anzeigen
                            Geht's noch? Du wolltest etwas von uns.
                            Ich verstehe nicht, was du meinst. Ich habe eine mögliche Lösung gepostet. Ich dachte, dies sei ein Forum, in dem Menschen Unterstützung von der Community suchen und ihre Erfahrungen teilen können. Genau das haben wir hier gemacht. Dank Charlies24s Rat habe ich Unterstützung von einem Steuerberater gesucht und meine Erkenntnisse geteilt.

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von javier Beitrag anzeigen

                              Ich verstehe nicht, was du meinst.
                              Dann solltest du dir vielleicht nochmals die Tonalität gegenüber denjenigen, die dir zuvor geholfen haben, in Beitrag # 12 durchlesen.
                              Zuletzt geändert von multi; 09.06.2024, 11:11.

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