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Welches Formular sollte ein Freiberufler (Kleinunternehmer) ausfüllen?

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    Welches Formular sollte ein Freiberufler (Kleinunternehmer) ausfüllen?

    Ich bin freiberuflich tätig (Kleinunternehmer) und mein Gesamteinkommen im Jahr 2023 beträgt 23000.

    Ich wohne in Berlin.

    Welches Formular muss ich ausfüllen, um mein Einkommen zu melden?

    Welches Formular muss ich ausfüllen, um dem Finanzamt meine Ausgaben wie Büromiete, Krankenversicherung, Geschäftsreisen usw. mitzuteilen?

    Gibt es noch weitere Formulare, die ich ausfüllen muss?

    Dies ist das erste Mal, dass ich Steuern einreiche, und mein Deutsch ist nicht sehr gut. Ich hoffe, Sie können mir helfen.

    Vielen Dank
    Zuletzt geändert von wenhsuanliao; 04.06.2024, 16:25.

    #2
    Zunächst den Gewinn in der Anlage EÜR ermitteln.

    Das Ergebnis in die Anlage S der Einkommensteuererklärung übertragen und diese zusammen mit anderen Anlagen (z. B. Vorsorgeaufwand, Sonderausgaben) übertragen.

    Umsatzsteuer Kleinunternehmer oder nicht?

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      #3
      Bei einem Jahreseinkommen von 23.000 kann man eigentlich kein Kleinunternehmer mehr sein.

      (Es sei denn es siind darin auch noch z. B. Arbeitnehmereinkünfte enthalten)

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        #4
        Bei einem Jahreseinkommen von 23.000 kann man eigentlich kein Kleinunternehmer mehr sein.
        Das ändert aber nichts daran, dass eine EÜR erstellt werden muss, da ändern sich allenfalls die Zeilen, die befüllt werden müssen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Das ändert aber nichts daran, dass eine EÜR erstellt werden muss
          So war das ja auch nicht gemeint.

          Aber ob Kleinunternehmer oder nicht, grundsätzlich muss natürlich jeder Unternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

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            #6
            Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen

            Das Ergebnis in die Anlage S der Einkommensteuererklärung übertragen
            Anlage S nur wenn es tatsächlich Einkünfte sind, die unter § 18 EStG fallen. Der Begriff "freiberuflich" wird ja manchmal falsch verstanden. Ansonsten Anlage G.

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              #7
              Aber ob Kleinunternehmer oder nicht, grundsätzlich muss natürlich jeder Unternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
              Für 2023 ist das noch so, Kleinunternehmer sind allerdings künftig grundsätzlich von der Umsatzsteuererklärung befreit.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                ... sofern das geplante Gesetz so verabschiedet wird :-)
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  ... sofern das geplante Gesetz so verabschiedet wird :-)
                  Das Wachstumschancengesetz ist doch inzwischen verabschiedet.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Mist, da habe ich etwas durcheinandergebracht. Ich hatte im Kopf, dass das im Entwurf des JStG 2024 stände, aber Du hast völlig Recht, das ist schon -ab 2024- Gesetz.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      Ich zahle jeden Monat einen festen Krankenkasse (TK). Dieser wird von der TK auf Grundlage meines von mir angegebenen Jahreseinkommens berechnet.
                      Auf welchem ​​Formular muss ich diesen Beitrag eintragen?

                      Das ist meine erste Mal, dass ich in Deutschland Steuern einreiche. Vielen Dank für Ihre Hilfe.

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                        #12
                        Auf welchem ​​Formular muss ich diesen Beitrag eintragen?
                        Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind in der Anlage Vorsorgeaufwand (Zeilen 16 und 18) zu erfassen
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Kann ich dieses Formular hier finden? Ich habe mir jedes angeschaut, konnte aber Vorsorgeaufwand nicht finden.

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                            #14
                            Kann ich dieses Formular hier finden?
                            Nein, das ist eine Anlage zur Einkommensteuererklärung, die dort hinzugefügt werden muss. Die ist aber normalerweise bereits vorausgewählt.

                            https://www.elster.de/eportal/formul...eformulare/est
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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