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Anlage EÜR

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    Anlage EÜR

    Ich wollte die Anlage EÜR ausfüllen, finde sie aber in der Anlagenliste nicht. Könnt Ihr mir helfen? Danke im Voraus!

    #2
    Die EÜR ist im Verfahren ELSTER eine eigenständige Erklärung: https://www.elster.de/eportal/formul...formulare/euer
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      ist das KI-generiert?

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        #4
        Klingt fast so, habe die Nachricht samt Link entsorgt, daher nicht mehr sichtbar. Daher hängt die Nachricht von Kloebi natürlich jetzt ohne Bezugsnachricht da. Ich betone daher, dass Kloebi sich nicht auf die Nachricht von Charlie24 bezieht, sondern auf eine nicht mehr sichtbare m.E. Spamnachricht.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Danke, Charlie24, das hat geholfen. Aber ich frage mich, warum Elster mir nicht wie bei anderen Anlagen auch das Formular EÜR vom letzten Jahr automatisch vorlegt, worin ich dann meine Daten aktualisieren kann.

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            #6
            Weil im Gegensatz zu einer Einkommensteuererklärung wohl in den allerseltensten Fällen Zahlen des Vorjahres gleichbleiben dürften, so dass der Nutzen m.E. eher -hochgegriffen- überschaubar sein dürfte.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Weil im Gegensatz zu einer Einkommensteuererklärung wohl in den allerseltensten Fällen Zahlen des Vorjahres gleichbleiben dürften, so dass der Nutzen m.E. eher -hochgegriffen- überschaubar sein dürfte.
              Na ja, hilfreich wäre es schon, wenn wenigstens die ausgefüllten Textfelder übernommen würden. Dann würde man gleich sehen wo was ausgefüllt werden muss. Ich mache es manchmal so, dass ich mir die ausgedruckte pdf vom Vorjahr danebenlege und die Einträge übernehme, bevor ich dann die endgültigen Zahlen eintrage. So geht nichts vergessen. Wenn man natürlich eine richtige Buchhaltung hat ist es sowieso kein Problem.

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                #8
                Na ja, hilfreich wäre es schon, wenn wenigstens die ausgefüllten Textfelder übernommen würden.
                Ich sehe das auch so. Die Zahlen ändern sich zwar von Jahr zu Jahr, aber das ist bei unserer Einkommensteuererklärung ja auch der Fall.

                Die Positionen wiederholen sich in aller Regel auch bei der Gewinnermittlung.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Eine Position in der EÜR hat sich doch dieses Jahr (2023) geändert, nämlich für "häusliches Arbeitszimmer". Ich habe lange danach gesucht, bis ich herausfand, dass man jetzt in die Zeile 63 seine Aufwendungen fürs AZ als die vom FA gesetzte Pauschalsumme von 1.260€ eintragen kann. Das habe ich dann auch getan. War das richtig? Oder muss ich wie in den Vojahren die anteiligen Kosten für mein AZ detailliert berechnen?

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