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Hilfe: neuer Nebenjob als Nachhilfe-Lehrer

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    Hilfe: neuer Nebenjob als Nachhilfe-Lehrer

    Hallo zusammen!
    Ich habe, weil ich gerade auf die Anstellung an einer Schule warte, eine auf wenige Monate begrenzte, kleine nebenberufliche Tätigkeit als Nachhilfelehrer begonnen.

    Ich bin dabei bei einem Nachhilfe-Institut angestellt, aber bereite die Nachhilfe selbst vor und bekomme ein Honorar monatlich ausgezahlt (ca. 100 Euro).

    Ich wollte meine Tätigkeit jetzt beim Finanzamt anmelden, und wurde dann auf Elster.de verwiesen. Ich wollte mich da heute mal in Ruhe dransetzen, bin aber völlig überfordert mit den ganzen Begriffen und Regelungen, die da auf mich zukommen.

    Ist das jetzt mein eigenes Gewerbe? Ist es, wenn ich nur für das Institut arbeite, nun eine "Schein-Selbstständigkeit"? Was muss ich beachten bei den Angaben?

    Wäre total dankbar, wenn jemand Tipps für mich hätte!

    #2
    Ich bin dabei bei einem Nachhilfe-Institut angestellt ...
    Wenn du wirklich angestellt bist, ist das keine selbstständige Tätigkeit. Wenn es nur eine Honorarvereinbarung gibt, dann füllst du eben den Fragebogen aus.

    Das ist nicht besonders schwierig, das sieht nur so aus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wenn dies nur wenige Monate und auch nur 100 Euro im Monat sind, sollte es genügen, das in die Anlage S der Steuererklärung am Ende des Jahres aufzunehmen. Wenn du natürlich wirklich "angestellt" bist, bist du Arbeitnehmer.

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        #4
        Vielen Dank euch für eure fixen Antworten!

        Im Vertrag heißt es, dass ich Auftragnehmer sei und das Nachhilfe-Institut Auftraggeber. Es sei eine "freiberufliche Tätigkeit" und für Abfuhr von Steuern, Sozialversicherung, Rentenversicherungspflicht und Meldung o.Ä. sei ich selbst verantwortlich.

        Ich beziehe auch gerade vorübergehend nebenbei Bürgergeld, da ich auf eine Stelle als Lehrer warte. Hat das irgendwelche Auswirkungen? Das würde ich dann einfach im Fragebogen mitangeben.

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          #5
          Das FA hat mit Bürgergeld nix zu tun. Das musst du mit der zahlenden Behörde klären. Angestellt bist du nach dem Vertrag nicht.

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            #6
            Ob das Auswirkungen auf das Bürgergeld hat, ist eine Frage des Sozialhilferechts und hat mit steuern nichts zu tun. Ich gehe grundsätzlich schon davon aus, dass Du das melden musst. Ob das dann ganz oder teilweise angerechnet wird oder ob Du damit Dein Einkommen so steigerst, dass Du damit Grenzen überschreitest, musst Du dort klären.

            Die andere Frage ist -wie der Auftraggeber schon schreibt-, dass du ggf. damit rentenversicherungspflichtig werden könntest. Aber auch dort gibt es Einkommensgrenzen. Da ist die Deutsche Rentenversicherung Dein Ansprechpartner, für die Krankenversicherungsbeiträge Deine Krankenversicherung.

            Ob das steuerlich nun eine nichtselbständige oder selbständige Tätigkeit ist, kann letztlich nur das Finanzamt anhand konkreten Vertrag und Indizien entscheiden. Da würde ich mich jetzt aber nicht auf die Hinterbeine stellen, sondern die Aussage "freiberufliche Tätigkeit" (= selbständige Tätigkeit = Anlage S und Anlage EÜR) so umsetzen, es sei denn Du hast da Zeit und Muße und es würde überhaupt etwas bringen, das detaillierter zu prüfen.

            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Der Bezug von Bürgergeld dürfte das Finanzamt nicht interessieren. Dein Nebenverdienst ist eher für die Bewilligungsstelle des Bürgergelds von Interesse.

              Du bist selbstständig tätig, das ist korrekt. Da das aber nicht auf Dauer angelegt ist, schließe ich mich der Auffassung von Kloebi an.

              Eventuell greift sogar § 46 Abs. 3 EStG. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo !

                Füllen Sie den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" nach bestem Wissen und Gewissen aus - gezielte Einzelfragen werden hier im Forum sicherlich beantwortet - und senden das dann ans Finanzamt - wenn denen was nicht passt, sollen die sich melden!

                oder

                Sie klemmen die Vertragsunterlagen und die Unterlagen zum Bürgergeld unter den Arm und marschieren zum Finanzamt und verklickern denen, dass Sie den Anmeldebogen über Elster nicht erstellen können und für einen Steuerberater als Bürgergeldempfänger kein Geld haben - dann müssen Ihnen die Damen und Herren helfen - ob's denen passt oder nicht, es gibt eine "Fürsorgepflicht" in der Abgabenordnung - manchmal muss man die dran erinnern!
                Zuletzt geändert von Uwe64; 07.06.2024, 11:22.

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                  #9
                  Einfach hinmarschieren iss nich. In die meisten Finanzämter (zumindest in Hessen) kommt man nur noch nach Terminvereinbarung.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo Beamtenschweiß!

                    Wie gut es uns Baden-Württemberger doch geht - wie bürgerfreundlich wir hier sind gegenüber anderen Bundesländern - bei uns gib es in jedem Finanzamt eine "ZIA = zentrale Informations- und Annahmestelle" - und damit auch jeder sofort erkennt, dass wir als "Kunden" stets willkommen sind, gibt es selbst in den kleinsten Außenstellen mindestens ein Zimmer "mit Glastüre", damit man auch sofort sieht, ob der Beamte besetzt oder frei ist !

                    Und davor gibt es tatsächlich Stühle zum hinsetzen !

                    "THE LÄND" eben:

                    "Baden-Württemberg erfindet sich neu und präsentiert sich national wie international zukünftig als „THE LÄND“. Die neue Dachmarkenkampagne präsentiert Baden-Württemberg als führenden Standort für Technologie und Innovation und als lebenswerten Ort mit hoher Lebensqualität und attraktiven Arbeitsmöglichkeiten.

                    Mit dem Claim „Baden-Württemberg – THE LÄND“ will sich Baden-Württemberg national und international neu positionieren. „Vor 22 Jahren haben wir die erste Werbekampagne für ein Bundesland in Deutschland ins Leben gerufen. Jetzt erfinden wir uns neu: Baden-Württemberg wird sich zukünftig als THE LÄND präsentieren. Damit haben wir eine neue, starke Marke, die auch international Strahlkraft entwickeln und neue Maßstäbe setzen wird “, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei der Präsentation der neuen Dachmarkenkampagne in Stuttgart.

                    ...

                    Man kann viel Geld in Technologien stecken, aber alles steht und fällt mit den richtigen Menschen, mit ihrem Elan, ihrem Ideenreichtum und Erfindergeist. Das zeigt die Geschichte unseres Landes mehr als deutlich.
                    ...
                    Land der Denker und Macher
                    ... "

                    wer alles lesen möchte siehe hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de...ist-the-laend/
                    Zuletzt geändert von Uwe64; 07.06.2024, 11:41.

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                      #11
                      War jetzt kurz davor das als Spam zu entsorgen ... :-(
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        warum denn gleich so miesepetrig und humorlos - man kann das ja auch schlicht und einfach amüsiert lesen und :-)

                        außerdem glaube ich kaum, dass diese Information eine "SPAM = Werbemail" ist, die irgendeinen Hessen dazu veranlassen würde, freiwillig nach BW umzuziehen ... :-)

                        und selbstverständlich können Sie das rauswerfen aus einem bundesweiten Forum, finanziert von der BRD und wohl irgendwie auch von den Bundesländern :-)

                        es gibt nun mal unterschiedliche Vorstellungen von Spass und Humor :-)

                        ich kann auch mit einer Löschung leben ...

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                          #13
                          Locker bleiben, Leute. Es geht hier nicht um uns, die Teilnehmer erwarten moeglichst nur hilfreiche Antworten. ;-)
                          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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