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Nach einer Eheschließung wurde der Freistellungsbetrag nicht verdoppelt.

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    Nach einer Eheschließung wurde der Freistellungsbetrag nicht verdoppelt.

    Als relativer Newbie hat man immer noch so viele Fragen. Danke, dass sie einem hier beantwortet werden!

    Nach einer Eheschließung liegt bei einem Geldinsitut aus der Zeit als Single eine Freistellung von 1.000 Euro vor, obwohl inzwischen 2.000 Euro möglich wären.

    Beispielhaft werden nun 3.000 Euro Kapitalerträge erzielt, weil es aktuell wieder Zinsen auf Spareinlagen gibt. Lässt eigentlich bei der Steuerberechnung und gemeinsamer Veranlagung das Finanzamt automatisch 2.000 Euro steuerlich unangetastet? Völlig egal, was bei der Bank hinterlegt und nicht angepasst wurde?

    Ich könnte natürlich in älteren Steuerbescheiden aus derjenigen Zeit nachschauen, in der es noch Zinsen gab. Die habe ich aber ehrlich gesagt nicht mehr.

    #2
    Wenn einer der Ehegatten selbst überhaupt nichts freigestellt hatte und insgesamt nur die 1.000,00 € freigestellt wurden, bekommt man die abgeführten

    Steuern für weitere 1.000,00 € erstattet. Man sieht das auch in der Steuerberechnung. Wer von den Ehegatten die Kapitalerträge erzielt hat, spielt

    keine Rolle. Siehe auch § 20 Abs. 9 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Automatisch wird der Pauschbetrag vom Finanzamt nicht berücksichtigt. Man muss schon die Anlage KAP entsprechend ausfüllen.

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        #4
        Ich bedanke mich für die Antworten und den Link, Absatz (9).

        Dass die Anlage KAP natürlich vorhanden sein muss, ist mir klar.

        Würde beispielsweise überhaupt gar kein Freistellungsauftrag existieren, wäre das also am Ende nicht schädlich. Lediglich die von der Bank pauschal abgeführten 25% würden bis zur nächsten Erklärung unverrechnet bleiben.

        Ein Ehepaar, welches im Januar eines Jahres exakt 2.000 Euro erzielt, müsste also ohne Freistellungsauftrag bis zur Steuerberechnung im Folgejahr auf 500 Euro verzichten.

        Ich glaube, ich habe es nun verstanden.

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