Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kirchensteuer zurück

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kirchensteuer zurück

    Hallo,
    ich bin neu hier weil ich ein Problem habe.
    Obwohl ich keinerlei Religion angehöre, wurde mir von den Banken in 2023 bei den Zinserträgen stets die Kirchensteuer abgezogen!
    Die Aufklärung hierzu ist in Bearbeitung.
    Meine Frage:
    Wie bekomme ich über Elster die unrechtmäßig abgeführte Kirchensteuer wieder zurück bzw. wie und wo muss ich das in Elster eintragen?

    Vielen Dank an die Experten

    #2
    Dafür muss die Anlage KAP ausgefüllt werden.

    Kommentar


      #3
      Das ist mir durchaus klar, beantwortet meine eigentliche Frage jedoch nicht!

      Kommentar


        #4
        Doch, tut es. In die Anlage KAP trägt man ein:
        • erhaltene Zinsen
        • abgeführte Kapitalertragsteuer
        • abgeführter Solidaritätszuschlag
        • abgeführte Kirchensteuer
        und dann kommt der Steuerbescheid, wo drinsteht
        • [Einkommensteuer, Soli etc.]
        • festgesetzte Kirchensteuer: 0,00 €
        • abgeführte Kirchensteuer: XYZ €
        • zu erstattende Kirchensteuer: XYZ €
        Wo ist das Problem?

        Kommentar


          #5
          Das ist mir durchaus klar, beantwortet meine eigentliche Frage jedoch nicht!
          Warum nicht ? Du beantragst eine Überprüfung des Steuereinbehalts (Zeile 5) und gibst die von der Bank fälschlich abgeführte Kirchensteuer mit an.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Du solltest aber einmal ganz unabhängig davon der Frage auf den Grund gehen, weshalb die Bank Kirchensteuer einbehalten hat. Nach § 51a Abs. 2c EStG hat die Bank bei Beginn der Geschäftsbeziehung und zusätzlich jährlich zwischen 01.09.- und 31.10. beim BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) abzufragen, ob / welcher Kirche Du angehörst. Wenn Du also schon länger keiner Kirche angehören solltest und die Bank das macht wie vorgeschrieben, muss sie das irgendwoher haben, nämlich aus den Meldedaten bei Deiner Gemeinde. Dort solltest Du also einmal nachhaken, sonst passiert das auch in den Folgejahren. Wenn das dort aber mit relegionslos abliegt, solltest Du bei der Bank mal fragen, weshalb sie das so macht.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar

            Lädt...
            X