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Lohnsteuer 2023 erwachsene Kinder - wo eintragen?

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    Lohnsteuer 2023 erwachsene Kinder - wo eintragen?

    Für die Lohnsteuererklärung 2023 habe ich drei Kids, die über (teilweise) über 25 Jahre alt sind und ich weiß nicht genau, ob ich die Ausgaben in die Anlage Unterhalt oder die Kosten als außergewöhnliche Belastung angeben soll.
    Tochter A:
    10/1997 geboren, kein Kindergeld, wohnt zu Hause, Erststudium bis August 2023, 15 Arbeitsstunden die Woche. Ab September Studium ohne Abschluss verlassen und danach Vollzeit in der Arbeit.

    Tochter B
    10/1997 geboren, kein Kindergeld, wohnt zu Hause, Erststudium bis August 2023, Abschluss nicht geschafft, dann ab September in eine Ausbildung als Erzieherin im ersten Jahr 1.100 €/mtl.
    Wo trage ich die beiden ein? Ich hätte sie jetzt im Bereich außergewöhnliche Belastungen eingetragen. Mit der Pauschale für Unterhalt, da sie ja beide noch zu Hause wohnten.
    Bei Kind A hätte ich die Belastungen nur bis zum Ende des Studiums eingetragen. Ist das richtig?
    Rechne ich bei Kind B ab September das Einkommen aus der Ausbildung Erzieherin an? Ich gehe davon aus, dass diese Ausbildung immer noch als Erstausbildung zählt, da sie ja leider ihr Fachhochschulstudium nicht geschafft hat und würde es nicht anrechnen.

    Tochter C
    11/1998 geboren, bis 11/2023 Kindergeld, eigene Wohnung, Studium Journalismus bis 03 2023 danach weiter in dieser Ausbildung ein Volontariat zum Redakteur mit mtl. 900 €.
    Von Januar bis November würde ich sie in der Anlage Unterhalt eintragen. Muss ich das Einkommen aus dem Volontariat auch angeben? Und was mache ich im Dezember, wo sie kein Kindergeld erhält?

    Es wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen kann.

    Vielen Dank

    #2
    Tochter C ist schon mal komplett falsch. Für die ist nämlich die Anlage Kind auszufüllen, da bis 11/2023 ein Kindergeldanspruch bestanden hat.
    Da dürfte auch der Sonderfreibetrag für die auswärtige Unterbringung zum Tragen kommen.

    Bei den anderen Töchtern kommt es auf deren (anteilige) Einkünfte an, ob die Anlage Unterhalt - und nur die ist einschlägig ! - Sinn macht.

    Bei Tochter A sollte das bis zum Ende des Studiums passen, bei Tochter B vielleicht das gesamte Jahr, eventuell ist aber die Beschränkung

    auf den Zeitraum bis August auch bei dieser Tochter sinnvoll. Das musst du ausprobieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich kopiere Dir hier mal geringfügig geändert meinen früheren zusammenfassenden Beitrag zu dem Thema rein:

      Bei einer Haushaltsaufnahme ist als Unterhaltsleistung ein Betrag in Höhe des Grundfreibetrages für das betreffende Jahr einzutragen, das ist 2023 10.908 Euro.

      Diese Eintragung muss auch gemacht werden, wenn der Unterhalt durch Naturalleistung (Haushaltsaufnahme) und nicht durch Zahlung erfolgt.

      Auf diesen Betrag wird dann das Einkommen der jeweiligen Tochter angerechnet. Bei nichtselbständigen Einkünften sind vom Bruttolohn in jedem Fall der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 € € und ein allgemeiner Freibetrag von 624 € abzuziehen.

      Das sind jetzt alles Jahresbeträge. Wenn der Unterhalt nur für einen Teil des Jahres vorliegt sind alle genannten Beträge monatsanteilig zu kürzen, hier z. B. auf 1/12 oder 8/12.

      Für Tochter C könnte (neben der Anlage Kind) auch die Anlage Unterhalt für den Monat 12/2023 noch einen geringen abzugsfähigen Betrag liefern, falls Du ihr in diesem Monat Barunterhalt gezahlt hast.

      Für Töchter A und B hat Charlie24 schon alles gesagt.

      Achtung: Es gibt Eingabefehler, die nicht als solche von ELSTER gemeldet werden sondern die Berücksichtigung in der Berechnung schlicht unterbleibt. Daher unbedingt auf vollständige und richtige Angaben achten.

      Das eigene Nettoeinkommen (monatlich) wird abgefragt, um ermitteln zu können, ob Du überhaupt leistungsfähig genug bist.
      Zuletzt geändert von Telepeter; 13.06.2024, 01:13.

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        #4
        Vielen lieben Dank!

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