Für die Lohnsteuererklärung 2023 habe ich drei Kids, die über (teilweise) über 25 Jahre alt sind und ich weiß nicht genau, ob ich die Ausgaben in die Anlage Unterhalt oder die Kosten als außergewöhnliche Belastung angeben soll.
Tochter A:
10/1997 geboren, kein Kindergeld, wohnt zu Hause, Erststudium bis August 2023, 15 Arbeitsstunden die Woche. Ab September Studium ohne Abschluss verlassen und danach Vollzeit in der Arbeit.
Tochter B
10/1997 geboren, kein Kindergeld, wohnt zu Hause, Erststudium bis August 2023, Abschluss nicht geschafft, dann ab September in eine Ausbildung als Erzieherin im ersten Jahr 1.100 €/mtl.
Wo trage ich die beiden ein? Ich hätte sie jetzt im Bereich außergewöhnliche Belastungen eingetragen. Mit der Pauschale für Unterhalt, da sie ja beide noch zu Hause wohnten.
Bei Kind A hätte ich die Belastungen nur bis zum Ende des Studiums eingetragen. Ist das richtig?
Rechne ich bei Kind B ab September das Einkommen aus der Ausbildung Erzieherin an? Ich gehe davon aus, dass diese Ausbildung immer noch als Erstausbildung zählt, da sie ja leider ihr Fachhochschulstudium nicht geschafft hat und würde es nicht anrechnen.
Tochter C
11/1998 geboren, bis 11/2023 Kindergeld, eigene Wohnung, Studium Journalismus bis 03 2023 danach weiter in dieser Ausbildung ein Volontariat zum Redakteur mit mtl. 900 €.
Von Januar bis November würde ich sie in der Anlage Unterhalt eintragen. Muss ich das Einkommen aus dem Volontariat auch angeben? Und was mache ich im Dezember, wo sie kein Kindergeld erhält?
Es wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Vielen Dank
Tochter A:
10/1997 geboren, kein Kindergeld, wohnt zu Hause, Erststudium bis August 2023, 15 Arbeitsstunden die Woche. Ab September Studium ohne Abschluss verlassen und danach Vollzeit in der Arbeit.
Tochter B
10/1997 geboren, kein Kindergeld, wohnt zu Hause, Erststudium bis August 2023, Abschluss nicht geschafft, dann ab September in eine Ausbildung als Erzieherin im ersten Jahr 1.100 €/mtl.
Wo trage ich die beiden ein? Ich hätte sie jetzt im Bereich außergewöhnliche Belastungen eingetragen. Mit der Pauschale für Unterhalt, da sie ja beide noch zu Hause wohnten.
Bei Kind A hätte ich die Belastungen nur bis zum Ende des Studiums eingetragen. Ist das richtig?
Rechne ich bei Kind B ab September das Einkommen aus der Ausbildung Erzieherin an? Ich gehe davon aus, dass diese Ausbildung immer noch als Erstausbildung zählt, da sie ja leider ihr Fachhochschulstudium nicht geschafft hat und würde es nicht anrechnen.
Tochter C
11/1998 geboren, bis 11/2023 Kindergeld, eigene Wohnung, Studium Journalismus bis 03 2023 danach weiter in dieser Ausbildung ein Volontariat zum Redakteur mit mtl. 900 €.
Von Januar bis November würde ich sie in der Anlage Unterhalt eintragen. Muss ich das Einkommen aus dem Volontariat auch angeben? Und was mache ich im Dezember, wo sie kein Kindergeld erhält?
Es wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Vielen Dank
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