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Wie berechne ich den maximalen Jahresumsatz für einen Kleinunternehmer?

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    Wie berechne ich den maximalen Jahresumsatz für einen Kleinunternehmer?

    Ich habe im Jahr 2022 eine Freiberufler-Steuernummer beantragt. Das Einkommen für das laufende Jahr beträgt 0.
    Ich ging im Januar 2023 zum Finanzamt, um mich zum Kleinunternehmer umzuwandeln. Ich habe auch einen Brief erhalten, in dem bestätigt wird, dass ich Kleinunternehmer bin. Daher weist keine der Rechnungen, die ich an Kunden sende, die Mehrwertsteuer aus.

    Mein Gesamteinkommen aus freiberuflicher Tätigkeit im Jahr 2023 beträgt 23.267 Euro.
    Ich schätze den Gesamtumsatz im Jahr 2024 auf etwa 40.000 Euro.

    Ich habe gerade herausgefunden, dass mein Gesamteinkommen im Jahr 2023 laut Vorschriften 22.000 zu übersteigen scheint. Ich bin jetzt etwas nervös...Werde ich vom Finanzamt bestraft? Dies ist das erste Mal, dass ich als Freiberufler in Deutschland Steuern einreiche.


    #2
    Verstehen kann ich das aber nicht:

    Zitat von wenhsuanliao Beitrag anzeigen
    Mein Gesamteinkommen aus freiberuflicher Tätigkeit im Jahr 2023 beträgt 23.267 Euro.

    ...

    Ich habe gerade herausgefunden, dass mein Gesamteinkommen im Jahr 2023 laut Vorschriften 22.000 zu übersteigen scheint.
    Wenn allein Dein Einkommen schon über 22.000 liegt, dann wird doch auch der Umsatz (denn das Einkommen hat mit der Kleinunternehmerregelung nichts zu tun) deutlich drüber liegen.

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      #3
      Ich bin Softwareentwickler und verkaufe Dienstleistungen

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        #4
        Wenn Dein Umsatz in 2023 über 22.000 € lag, dann bist Du ab 2024 Regelunternehmer. Auf 2023 hast das keine Auswirkung.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Allerdings sind die Rechnungen die ich im Jahr 2024 ausgestellt habe alle ohne Mehrwertsteuer.
          Ich möchte auch Kleinunternehmer bleiben.
          Können Sie mir sagen, was ich tun soll?

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            #6
            Wenn der Umsatz 2023 mehr als 22.000 € betragen hat, dann bist du ab 24 kein Kleinunternehmer mehr.
            Steuerrecht ist kein Wunschkonzert.

            Die bereits in 2024 geschriebenen Rechnungen musst du entweder berichtigen und von deinen Kunden die USt nachfordern oder du beisst in den sauren Apfel und zahlst die USt für diese Umsätze aus der eigenen Tasche.

            Die rechtzeitige Einschaltung eines Steuerberaters wäre hilfreich gewesen um eben nicht direkt als steuerlicher Frischling in diese Falle zu tappen.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              Vielen Dank an alle für eure Antworten. Ich habe gerade festgestellt, dass ich dieses Jahr fälschlicherweise zum Jahr 2023 addiert habe, sodass mein Jahr 2023 19.000 beträgt.

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                #8
                Dann kannst du dich gedanklich auf den 01.01.25 vorbereiten.

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                  #9
                  Werde ich also am 1. Januar 2025 noch Kleinunternehmer sein?
                  Ich schätze den Gesamtumsatz im Jahr 2024 auf etwa 44.000 Euro.

                  Kommentar


                    #10
                    dann sicher nicht.

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                      #11
                      Es kommt nicht auf die Schätzung an, sondern auf die Umsätze, die Du dann tatsächlich in 2024 getätigt hast. Das solltest Du also überspitzt ausgedrückt spätestens am 01.01.2025 0:01 Uhr ermitteln, damit Du weißt, wie Du in 2025 kalkulieren musst.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        Zitat von wenhsuanliao Beitrag anzeigen
                        Werde ich also am 1. Januar 2025 noch Kleinunternehmer sein?
                        Ich schätze den Gesamtumsatz im Jahr 2024 auf etwa 44.000 Euro.
                        Vielleicht verwechselst Du das mit einem anderen Halbsatz der Regelung: Wenn Du zu Beginn des Jahres mit einem Umsatz von mehr als 50.000 gerechnet hast, dann bist Du gleich von Beginn desselben Jahres kein Kleinunternehmer mehr.

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                          #13
                          Mein Kleinunternehmer Einkommen im Jahr 2023 beträgt 19.000 Euro.
                          Das Kleinunternehmer Einkommen von 2024 bis heute beträgt 12.000 Euro. Da meine Kunden sehr unregelmäßig sind, gehe ich davon aus, dass bis Ende 2024 die beste Situation ein Gesamteinkommen von 40.000 Euro sein wird, und die schlechteste Situation nur 12.000 Euro. Werde ich also im Jahr 2024 noch Kleinunternehmer sein?

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                            #14
                            Werde ich also im Jahr 2024 noch Kleinunternehmer sein?
                            Im Jahr 2024 bleibst du Kleinunternehmer, unabhängig vom tatsächlichen Umsatz. Ab dem 1. Januar 2025 kann das anders sein, weshalb

                            du deine Umsätze im Jahr 2024 überwachen musst. Wenn du nämlich im November oder Dezember erkennst, dass du 2024 über die Umsatzgrenze

                            kommst, musst du das ja bei Angeboten für Aufträge im Jahr 2025 mit einkalkulieren. Siehe auch die Antwort '#11 von Picard777
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Für die Kleinunternehmerregelung ist das Einkommen unerheblich, es geht nur nach Umsatz!

                              Was ist denn für Dich der Unterschied zwischen Gesamteinkommen und Kleinunternehmereinkommen? Du hattest ja oben noch von einem Einkommen für 2023 von über 23.000 gesprochen!

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