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EÜR - Wieso wird die Umsatzsteuer in die Gewinnermittlung einbezogen ?

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    #16
    Deswegen ist ja auch Bilanzierung statt EÜR viel logischer und einfacher,...
    Für den, der bilanzieren kann, stimmt das zwar, aber so generell würde ich das nicht bejahen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Ich weiß schon, dass viele Leute einen Horror vor Bilanzierung haben. Dabei ist das gar nicht so viel anders oder umfangreicher:
      • Einnahmen und Ausgaben stehen in der Gewinn- und Verlustrechnung einer Bilanz ganz genauso wie in der EÜR - bloß komplett ohne Umsatzsteuer!
      • die Abschreibung von mehrjährigen Anlagegütern muss man in der EÜR ganz genauso machen wie in der Bilanz - da gibts eh keinen Unterschied
      • und dann schreibt man auf die Aktivseite seiner Bilanz noch den aktuellen Restwert seiner Anlagegüter, den Kontostand des Bankkontos und wie viel einem seine Kunden noch schulden
      • und auf die Passivseite, wie viel Geld man drin stecken hat (ergibt sich eh rechnerisch) und wie viel man seinen Lieferanten (und evtl. seiner Bank und/oder dem Finanzamt) noch schuldet
      und das war's auch schon - zumindest in einfachen Fällen, wovon ich bei aktuellen EÜR-Anwendern ausgehe.

      Man hat so halt auch gleich einen Plausi-Check. Wenn man bei EÜR eine (bezahlte) Lieferantenrechnung vergisst zu buchen, passiert - nix. Bei Bilanzierung merkt man das, weil dann das Bankkonto um diesen Betrag nicht stimmt. Ok, manchen Unternehmern mag das egal sein

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        #18
        Da die meisten "kleineren" Unternehmer bei der Umsatzsteuer zur IST - Versteuerung tendieren passt es eigentlich mit der EÜR. Sowohl bei der UST als auch der EÜR erfasse ich nur das, was ich tatsächlich eingenommen bzw. bezahlt habe. OK - die Abschlusszahlung/Erstattung aus der USt landet in einem anderen Jahr aber ansonsten passt es.

        Aber der TE ist ja scheinbar grundsätzlich überfordert überhaupt das system zu verstehen. Glaube nicht, dass er mit einer Bilanz besser bedient wäre
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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