Verlustvortrag mit Aktien und Termingeschäften

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  • rlindner81
    Neuer Benutzer
    • 06.11.2023
    • 9

    #1

    Verlustvortrag mit Aktien und Termingeschäften

    Ich versuche besser zu verstehen wie der Umgang mit Verlustvorträgen für ausländische Kapitalerträge, sowohl für Aktien als auch Termingeschäfte funktioniert.

    In der Einkommenssteuererklärung von 2022 hatte ich einen Verlustvortrag für Verluste aus Aktiengeschäften, sagen wir als Beispiel 1000 Eur. Soweit ich das verstehe, dürfen diese nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften, nicht aber Gewinnen aus Termingeschäften, verrechnet werden.

    In der aktuellen Einkommenststeuererklärung von 2023 habe ich neue Verluste sowohl in Aktien als auch in Termingeschäften, sagen wir als Beispiel -3000 Eur Aktien und -2000 Eur Termingeschäfte.

    Ich hatte natürlich auch Gewinne, aber ich meine hier immer Verluste nachdem ich die Gewinne abziehe...

    Hier sind meine Fragen dazu:

    Kann ich nun "nur" einen Verlustvortrag für die Verluste aus Aktien und nicht aber die Verluste aus Termingeschäften erwarten?

    Kann ich den alten Verlustvortrag von 1000 Eur unter "Zusatzangaben für die Steuerberechnung" Zeile 4 mitzuführen, damit der neue Verlustvortrag zum Ende 2023 den dann mit beinhaltet? Der zu erwartende neue Verlustvortrag wäre dann 4000 Eur...

    Sind die Verluste aus Termingeschäften, dann für irgendwas gut oder verpuffen die quasi und wenn ich im nächsten Jahr Gewinne bei Termingeschäften mache, dann muss ich die normal versteuern?

    Danke fürs Lesen.
  • Beamtenschweiß
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2014
    • 3017

    #2
    Verluste (sofern sie gesondert festgestellt wurden) berücksichtgt das FA von sich aus.
    Verlust aus Termingeschäften werden mit den entsprechenden Gewinnen verrechnet.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar

    • rlindner81
      Neuer Benutzer
      • 06.11.2023
      • 9

      #3
      Beamtenschweiß Wie in der Frage beschrieben geht es nur um Verluste die über die Gewinne hinausgehen.

      Kommentar

      • Picard777
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2006
        • 7872

        #4
        Bestreitet ja auch Niemand. Sonst sind es ja auch keine Verluste.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        • rlindner81
          Neuer Benutzer
          • 06.11.2023
          • 9

          #5
          Picard777 Der Satz "Verlust aus Termingeschäften werden mit den entsprechenden Gewinnen verrechnet" benutzt den Begriff Verlust imo nicht wie von mir angedacht...

          Kommentar

          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15383

            #6
            Wie hast Du das denn angedacht?

            Verluste sind die negative Summe aller dazugehörigen positiven und negativen Gewinne.

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            • rlindner81
              Neuer Benutzer
              • 06.11.2023
              • 9

              #7
              Ich glaube wir meinen alle dasselbe und finde die Diskussion hier gerade nicht zielführend. Ich hatte eigentlich antworten auf meine 3 Fragen erwartet. Vielleicht belassen wir es dabei.

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              • Beamtenschweiß
                Erfahrener Benutzer
                • 10.04.2014
                • 3017

                #8
                Deine Fragen wurden beantwortet. Wir können nichts dafür, wenn du diese nicht verstehst.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
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