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Pflichtpraktikum mit dem Übergang zum freiwilligen Vollzeit-Praktikum

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    Pflichtpraktikum mit dem Übergang zum freiwilligen Vollzeit-Praktikum

    Hallo zusammen,

    ich bin Bachelor Student im Erststudium und möchte eine Steuererklärung ausfüllen und absenden um Teil meiner Lohnsteuer zu erstatten. Allerdings wenn ich die Daten im Elster ausfülle, kommt die benötige Nachzahlung raus. Das kann allerdings nicht stimmen, und wahrscheinlich mache ich irgendwo einen Fehler. Deswegen wäre ich für eure Hilfe und Tipps sehr dankbar!

    Meine Angaben sind folgende:

    09.01.2023 - 04.04.2023: Pflichtpraktikum (Vollzeit) (12 Wochen) (als Student selbst bei TK Krankenkasse versichert)
    04.04.2023 - 31.12.2023: freiwilliges Praktikum (Vollzeit, ich habe im Unternehmen meine Bachelorarbeit geschrieben)

    Während beiden Zeiträumen hatte meine Praktikantenvergütung einen Wert von 1.980,00 (Bruttolohn)

    Dementsprechend habe ich Lohnsteuer immer bezahlt und ab April auch alle weitere Abzüge (Kranken-/Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung)

    Am Ende in meiner Lohnsteuerbescheinigung 2023 kommen nun folgende Werte raus:

    Bruttoarbeitslohn: 23.430,95
    Einbehaltene Lohnsteuer: 1.598,60
    Arbeitnehmeranteil (AN) gesetzl. Rentenversicherung: 1.560,92
    AN gesetzl. Krankenversicherung: 1.325,95
    AN soziale Pflegeversicherung: 362,71
    AN Arbeitslosenversicherung: 218,19
    Beiträge zur privaten Kranken-/
    PflegePflichtversicherungen oder Mindestvorsorgepauschale: 437,87

    Auch im am Ende Januar 2023 habe ich für die Arbeit einen Laptop im Wert von 1.200 gekauft und habe es als Werbungskosten "Aufwendung für Arbeitsmittel" eingegeben.

    Ich habe alle diese Werte in meiner Steuererklärung von 2023 eingegeben. Allerdings das Wert für Mindestvorsorgepauschale (437,87) konnte ich nicht zuordnen und habe es nicht eingegeben. Am Ende kam raus, dass ich noch einen verbleibenden Beitrag im Wert von 424 nachzahlen muss.

    Jetzt ist meine Frage ob es so stimmt? Oder habe ich bestimmte Einzelheiten (Mindestvorsorgepauschale musste vielleicht doch rein) zur meiner Steuerpflichtigen/freien Vergütungen falsch angegeben?

    Vielen Dank im voraus für ihre Hilfe!
    Zuletzt geändert von caredont; 17.06.2024, 12:11. Grund: Steuererklärung, Student, Praktikum, Pflichtpraktikum, Nachzahlung, Lohnsteuer

    #2
    Die Mindestvorsorgepauschale brauchst du nicht eingeben, da diese bei der Einkommensteuerveranlagung ohne Bedeutung ist. Bei Ansatz dieser Pauschale durch den AG kann es aber durchaus zu Nachzahlungen kommen, wenn die tatsächlichen Beträge zur KV/PV niedriger sind.

    Mit welchen Vorzeichen wird dir denn die Nachzahlung in der ELSTER Berechnung angezeigt? MINUS wäre eine Erstattung
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Du schreibst:

      als Student selbst bei TK Krankenkasse versichert
      Über die selbst bezahlten Beiträge müsste es ja eine Bescheinigung der Krankenkasse geben ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Bei mir steht:

        Festgesetzt werden: 2.023,00
        Abzug vom Lohn: -1.599,00
        verbleibende Beiträge: 424,00



        Berechnungen:

        zu versteuerndes Einkommen = 20.264 =
        = 23.430 - 1.230 (mindestens jedoch Arbeitnehmer-Pauschalbetrag, wegen 1.206 fürs Laptop) - 1.325 - 362 - 218 - 36 (mindestens Sonderausgaben Pauschalbetrag)

        Beiträge der TK Krankenkasse habe ich allerdings nirgendwo angegeben, weil die nicht in meiner Lohnsteuerbescheinigung zu sehen sind. Die Belege dazu habe ich natürlich über TK App erhalten. Soll ich diese Beiträge für Januar-April auch eingeben? Und falls ja, dann wo?
        Zuletzt geändert von caredont; 17.06.2024, 13:04.

        Kommentar


          #5
          Zitat von caredont Beitrag anzeigen
          Beiträge der TK Krankenkasse habe ich allerdings nirgendwo angegeben, weil die nicht in meiner Lohnsteuerbescheinigung zu sehen sind. Die Belege dazu habe ich natürlich über TK App erhalten. Soll ich diese Beiträge für Januar-April auch eingeben? Und falls ja, dann wo?
          Wär schon schlau, Anlage Vorsorgeaufwand. Aber macht das der Bescheinigungsabruf nicht eh automatisch?

          Kommentar


            #6
            Ich habe die TK Werten nun auch eingegeben, allerdings die Nachzahlung ist immer noch nötig. Sie beträgt jetzt 355,00

            Ich habe auch einen Screenshot der Berechnungen beigefügt.

            Man kann auch merken, dass der Wert von 218 nicht mehr berücksichtigt wird, obwohl ich es eingegeben habe.


            image.png

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              #7
              Hallo caredont,
              die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden nicht mehr berücksichtigt, weil du den Höchstbetrag für die Sonderausgaben von 1900,- Euro schon mit den Beiträgen zur KV und PV überschritten hast.

              Tschüß

              Kommentar


                #8
                Du hast bei den Werbungskosten nur den Aufwand für den Lappi drin. Wie sieht es aus mit Fahrtkosten (Entfernungspauschale bzw. Reisekosten) oder mit Sonderausgaben (Kosten Studium)
                Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 18.06.2024, 07:39.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                  #9
                  Da fehlen komplett die Altersvorsorgeaufwendungen in der Berechnung. Du hattest ja gesagt Du hast Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Wo sind die geblieben?

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                    #10
                    Du hattest ja gesagt Du hast Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Wo sind die geblieben?
                    Die hat er vergessen ! Die 1.561 € AN-Anteil und der AG-Anteil mit 1.560 € fehlen. Ich verstehe nicht, warum die Leute nicht den Bescheinigungsabruf nutzen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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