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10-Tages-Regel trotz verspäteter Zahlung anwendbar?

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    10-Tages-Regel trotz verspäteter Zahlung anwendbar?

    Liebe Mitsteuerzahlende,

    mir ist bei der Umsatzsteuervoranmeldung für das 4. KV 2023 (am 6.1.2024) das Malheur unterlaufen, daß ich im Feld "J. Sonstige Angaben" eine "1" eingetragen und damit ausnahmsweise das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen habe. Ich erhielt dann ein paar Wochen später eine Mahnung, erkannte meinen Fehler und überwies den (über)fälligen USt-Betrag (plus Mahngebühr) dann erst am 29. Januar 2024.

    Weiß jemand, ob die 10-Tages-Regel trotz des faktischen Zahlungsverzugs noch angewandt werden kann?

    Freundliche Grüße, Tillmann

    #2
    Weiß jemand, ob die 10-Tages-Regel trotz des faktischen Zahlungsverzugs noch angewandt werden kann?
    Kann sie m. E. nicht, aber das ist Steuerrecht und dazu geben wir keine verbindlichen Auskünfte.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke Charlie,
      ich denke auch, daß nicht.

      Gruß, Tillmann

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