Liebe Mitsteuerzahlende,
mir ist bei der Umsatzsteuervoranmeldung für das 4. KV 2023 (am 6.1.2024) das Malheur unterlaufen, daß ich im Feld "J. Sonstige Angaben" eine "1" eingetragen und damit ausnahmsweise das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen habe. Ich erhielt dann ein paar Wochen später eine Mahnung, erkannte meinen Fehler und überwies den (über)fälligen USt-Betrag (plus Mahngebühr) dann erst am 29. Januar 2024.
Weiß jemand, ob die 10-Tages-Regel trotz des faktischen Zahlungsverzugs noch angewandt werden kann?
Freundliche Grüße, Tillmann
mir ist bei der Umsatzsteuervoranmeldung für das 4. KV 2023 (am 6.1.2024) das Malheur unterlaufen, daß ich im Feld "J. Sonstige Angaben" eine "1" eingetragen und damit ausnahmsweise das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen habe. Ich erhielt dann ein paar Wochen später eine Mahnung, erkannte meinen Fehler und überwies den (über)fälligen USt-Betrag (plus Mahngebühr) dann erst am 29. Januar 2024.
Weiß jemand, ob die 10-Tages-Regel trotz des faktischen Zahlungsverzugs noch angewandt werden kann?
Freundliche Grüße, Tillmann
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