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Wo in Anlage EÜR für 2023 die Homeoffice-Pauschale eintragen?

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    Wo in Anlage EÜR für 2023 die Homeoffice-Pauschale eintragen?

    Lt. Erläuterung zu Zeile 63 in Elster ist sie der Ort der Wahl, allerdings gibt es eine Zeile 63 sowohl im Abschnitt "Nicht abziehbare Aufwendungen für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung" als auch im Abschnitt "Abziehbare Aufwendungen für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung" direkt dahinter. Mit beiden Zeilen ist der gleiche Hilfetext assoziiert...

    Welcher Ort ist denn nun der richtige?

    Und allgemeiner gefragt:
    Was ist unter abziehbaren und nicht abziehbaren Aufwendungen jeweils zu verstehen? (Würde man nicht abziehbare denn überhaupt eintragen wollen?)

    Gruß, Tillmann
    Zuletzt geändert von Tillmann; 18.06.2024, 14:00.

    #2
    Würde man nicht abziehbare denn überhaupt eintragen wollen?
    Wenn man nur die Homeoffice-Pauschale geltend macht, bleibt das Feld nicht abziehbare Aufwendungen m. E. leer.

    Das Feld war ursprünglich für die nicht abziehbaren Aufwendungen bei einem häuslichen Arbeitszimmer gedacht, wenn der Abzug auf 1.250,00 € beschränkt war.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ich antworte mir mal selbst, das geht am schnellsten ;-) (... dachte ich vorschnell, danke Charlie)
      Der angemessene Platz scheint die Zeile 63 im Abschnitt zu den abziehbaren Aufwendungen zu sein.

      Allerdings frage ich mich, warum man die Homeoffice-Pauschale im Vorjahr unter den "Beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben" zu deklarieren hatte. Was hat sich denn am Prinzip geändert?
      Ich weiß, das ist jetzt eine Frage, die zum Steuerrecht gehört und nicht mehr zu ELSTER im eigentlichen Sinn...

      Grüße allerseits

      Kommentar


        #4
        Ich weiß, das ist jetzt eine Frage, die zum Steuerrecht gehört und nicht mehr zu ELSTER im eigentlichen Sinn...
        Die Zahl der Tage ist ja nach wie vor gedeckelt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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