Hallo,
es geht um die EST-Erklärung 2023. Mein Mann bekommt seit 01.07.2022 rückwirkend Erwerbsminderungsrente.
Im Jahr 2023 hat er laut Schreiben sowie elektronischer Abruf eine Rentennachzahlung von € 24.313,49 erhalten, wobei hier allerdings ein Erstattungsanspruch an die Krankenkasse von € 19.154,18 abgezogen wurde, so dass der Restbetrag bzw. Auszahlungsbetrag im Jahr 2023 € 5.159,31 nur noch betrug.
Da er doch nur noch einen Restbetrag von € 5.159,31 erhalten hat, weshalb muss dann die volle (nicht ausbezahlte) Rentennachzahlung von € 24.313,49 versteuert werden ?
Momentan haben wir die Steuerklassen 3/5. Ich versuche ebenfalls die Erwerbsminderungsrente durchzubekommen. Falls dies dann soweit wäre, macht es dann einen Sinn, auf die Steuerklassen 4/4 zu wechseln, damit wir dann keine Steuererklärungen mehr in Zukunft machen müssen ?
Vielen Dank vorab.
es geht um die EST-Erklärung 2023. Mein Mann bekommt seit 01.07.2022 rückwirkend Erwerbsminderungsrente.
Im Jahr 2023 hat er laut Schreiben sowie elektronischer Abruf eine Rentennachzahlung von € 24.313,49 erhalten, wobei hier allerdings ein Erstattungsanspruch an die Krankenkasse von € 19.154,18 abgezogen wurde, so dass der Restbetrag bzw. Auszahlungsbetrag im Jahr 2023 € 5.159,31 nur noch betrug.
Da er doch nur noch einen Restbetrag von € 5.159,31 erhalten hat, weshalb muss dann die volle (nicht ausbezahlte) Rentennachzahlung von € 24.313,49 versteuert werden ?
Momentan haben wir die Steuerklassen 3/5. Ich versuche ebenfalls die Erwerbsminderungsrente durchzubekommen. Falls dies dann soweit wäre, macht es dann einen Sinn, auf die Steuerklassen 4/4 zu wechseln, damit wir dann keine Steuererklärungen mehr in Zukunft machen müssen ?
Vielen Dank vorab.
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