Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Verwirrende Angaben in den Anlagen

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  • SeFr
    Neuer Benutzer
    • 19.06.2024
    • 3

    #1

    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Verwirrende Angaben in den Anlagen

    Hallo,
    ich habe den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für meine UG-Gründung ausgefüllt. Darin gibt es nichts Außergewöhnliches. Ich habe außerdem meinen Steuerberater (eine Gesellschaft) mit angegeben.

    Ich bin gerade verwirrt, was ich auf Seite 22 denn nun für Anlagen auswählen muss (und warum wird das nicht vorausgewählt?). Es gibt vier Einträge:
    - Empfangsvollmacht
    - Empfangsvollmacht über Vollmachtsdatenbank
    - Vollmacht über die steuerliche Beratung
    - Vollmacht des steuerlichen Beraters über Vollmachtsdatenbank
    die wohl alle mit dem Steuerberater zu tun haben. Aber welche wähle ich?
    Und wo kann ich diese Vollmachten erteilen, falls ich derjenige bin, der sie erteilt?

    Vielen Dank!
  • SeFr
    Neuer Benutzer
    • 19.06.2024
    • 3

    #2
    Des Weiteren muss ich die "Einwilligung in den Versand unverschlüsselter Emails mit den Finanzbehörden" ausfüllen. Welches Finanzamt wähle ich denn da? Mein zuständiges Finanzamt hier in meinem Berliner Bezirk oder so eines wie das "Finanzamt für Körperschaften IV" z.B.?

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    • Picard777
      Erfahrener Benutzer
      • 02.05.2006
      • 7877

      #3
      Wenn die Post an die UG-Anschrift gesandt werden soll, dann interessieren Dich doch die Vollmachten alle nicht.

      Eines, das für Körperschaften zuständig ist. Das jeweilige Bundesland hat ggf. eine Finanzamtssuche.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

      • SeFr
        Neuer Benutzer
        • 19.06.2024
        • 3

        #4
        Das Finanzamt soll aber direkt mit dem Steuerberater kommunizieren. Darum geht es ja bei den Vollmachten.

        Kommentar

        • Picard777
          Erfahrener Benutzer
          • 02.05.2006
          • 7877

          #5
          Sorry, den Satz hatte ich überlesen.

          Frage Deinen Steuerberater insbesondere wegen der Vollmachtsdatenbank.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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