Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Sparkonten aufgelöst

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Sparkonten aufgelöst

    Hallo zusammen,

    meine Mutter, mein Bruder, ich und meine Schwester haben zwei Sparkonten auflösen lassen, die meinem Vater bzw. seiner Mutter gehörten (beide verstorben). Auf dem einen Sparbuch waren ca. 800 Euro, auf dem anderen ca. 60 Euro. Das Geld hat die Bank auf eins meiner Konten überwiesen, weil ich Kunde bei jener Bank bin (meine Mutter und meine Geschwister nicht). Meines Wissens haben wir das Geld später untereinander aufgeteilt. Muß ich die Beträge der Sparkontenauflösung irgendwo bei ELSTER eintragen und wenn ja, wo?

    Vielen Dank im voraus und viele Grüße

    Julian Pähler

    #2
    Muß ich die Beträge der Sparkontenauflösung irgendwo bei ELSTER eintragen und wenn ja, wo?
    Nein, wie kommst du jetzt darauf ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      in die Einkommensteuer kommt Einkommen, nicht Vermögen. Und das Einkommen (Zinserträge) haben doch die Eltern schon versteuert oder war dort unter den Freibeträgen, eine Doppelbesteuerung bei Euch macht doch keinen Sinn.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Interessant wird die Sache nur dann wenn die Bank bei der Auflösung nachträglich für viele Jahre Zinsen gutgeschrieben und davon Kapitalerstragsteuer einbehalten hätte (so einen Fall hatte ich neulich bei meiner Mutter). Dann könnte man sich überlegen, wer evtl. diese Steuerbeträge zurück bekommen kann. Muss aber den Aufwand lohnen, bei ein paar Euros würde ich mir da keine Gedanken darüber machen.

        Kommentar


          #5
          Muss aber den Aufwand lohnen, bei ein paar Euros würde ich mir da keine Gedanken darüber machen.
          Bei den hier genannten Kontoständen und den in den letzten Jahren für Sparguthaben gezahlten Zinsen habe ich mir den Hinweis erspart.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Vielen Dank für die Hinweise und viele Grüße

            Julian Pähler

            Kommentar


              #7
              PS: Dann erübrigt sich wohl auch folgende Frage: Volksbank Dividende: 4,50 €
              Scheckeinreichung EV: 55 €
              So etwas muß man also auch nicht angeben? Ich weiß, ich bin übervorsichtig, aber ich habe Sorge, daß ich Fehler mache. Auch bei Kleckerbeträgen.

              Viele Grüße

              Kommentar


                #8
                Die Dividende schon.

                Was Du unter "Scheckeinreichung EV" konkret verstehst, weiß ich nicht. Eine Scheckeinreichung für sich gesehen ist doch völlig neutral. Relevant ist doch, was dahintersteht: Hast Du den Scheck bekommen oder gegeben ? Ist das eine Zinszahlung oder wurde damit die Ferienwohnung bezahlt oder was steht dahinter ?
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  Die Dividende schon.
                  Naja, inländische Kapitalerträge unterliegen dem Steuereinbehalt, warum sollte man die erklären müssen ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Ich wollte jetzt hier nicht noch das Thema aufmachen, wann eine Anlage KAP abgegeben soll/muss/darf, ob es ausländische Dividenden sind usw., sonst wird der Thread hier aufgrund der Übervorsichtigkeit des Fragenden dreistellig und das noch außerhalb eines Elster-Themas. Daher habe ich unterstellt, dass der Threadersteller aus irgendeinem Grund weiß, was er tut, wenn er an die Anlage KAP rangeht und dass er dabei "alle" Kapitalerträge erklärt.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Julian Pähler Beitrag anzeigen
                      PS:
                      Scheckeinreichung EV: 55 €
                      EV dürfte "Eingang vorbehalten" bedeuten, eine Klausel, mit der Kreditinstitute die Gutschrift von Einzugspapieren (z.B. Schecks, Lastschriften, Wechsel) unter dem Vorbehalt des Eingangs vornehmen. Das kann alles mögliche sein. Eher unwahrscheinlich dass es steuerlich relevant ist.

                      Kommentar


                        #12
                        Ich mache die Steuererklärung für meine Mutter. So steht es in den Kontoauszügen (also die Scheckeinreichung), und meine Mutter vermutet sehr, daß es sich um ein Guthaben handelt, daß sie durch einen Zeitschriftenverlag erhalten hat. Sie hatte die Zeitschrift aboniert, und das Geld war wohl so eine Art Geschenk. Oder eben Guthaben.

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von Julian Pähler Beitrag anzeigen
                          Ich mache die Steuererklärung für meine Mutter. So steht es in den Kontoauszügen (also die Scheckeinreichung), und meine Mutter vermutet sehr, daß es sich um ein Guthaben handelt, daß sie durch einen Zeitschriftenverlag erhalten hat. Sie hatte die Zeitschrift aboniert, und das Geld war wohl so eine Art Geschenk. Oder eben Guthaben.
                          Welche Relevanz soll das für die Einkommensteuer haben?

                          Kommentar


                            #14
                            Keine. Weiß ich jetzt wegen der Antworten hier. Ich bin von Folgendem ausgegangen: Alles, was man an Geld bekommt, muß man möglicherweise in der Steuererklärung angeben. Auch Kleckerbeträge.

                            Kommentar


                              #15
                              Alles, was man an Geld bekommt, muß man möglicherweise in der Steuererklärung angeben.
                              Manchmal können Prämien tatsächlich zu den steuerpflichtigen Leistungen gehören. Ich bekomme heuer z. B. eine Depotwechselprämie von 180,00 €.

                              Die fällt unter Leistungen (Anlage SO), allerdings gibt es dafür eine Freigrenze von 256,00 €, so dass keine Steuern anfallen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X