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Pension in Deutschland, Einkünfte im Ausland nach DBA, Berechnung, Nachzahlung

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    Pension in Deutschland, Einkünfte im Ausland nach DBA, Berechnung, Nachzahlung

    Hallo zusammen.

    Folgender Sachverhalt:
    Ich erhalte in Deutschland Pensionsbezüge aus einem ehemaligen Beamtenverhältnis (Vorruhestand mit 58)
    Währenddessen arbeite ich in der Schweiz und erhalte dort aus nichtselbständiger Arbeit ein Gehalt, welches in der Schweiz quellensteuerprlichtig ist. Nach dem DBA sollten dafür in Deutschland keine Steuern anfallen.
    Der Betrag, welchen ich aus der Pension erhalte ist - weil die Zuverdienstgrenze erheblich überschritten ist - sehr gering. Die Summe liegt deutlich unter 7800 €.

    Demzufolge habe ich in Deutschland keine Steuer zu zahlen. Dennoch wurde vom Finanzamt eine Steuervorauszahlung pro Quartal eingefordert. Diese liegt im Bereich von 2500€

    Bei der Eintragung der Einkommen in Elster - die N-AUS habe ich ausgefüllt - taucht das Einkommen der Schweiz nun im gesamt zu versteuernden Einkommen auf. Ergo ergibt die Berechnung eine Steuernachzahlung in erheblicher Höhe.

    Entweder mache ich bei der Eintragung einen grundsätzlichen Fehler, oder aber die Berechnung ignoriert das in der Schweiz erzielte Einkommen als bereits versteuertes Einkommen nach DBA.

    Hat jemand einen Tipp, wo ich da genau einen Fehler mache, oder wo ich entsprechende Anleitung finden kann? Meine bisherige Suche war leider erfolglos und trotz mehrfacher Kontrolle meiner Eingaben fällt mir kein Punkt auf, den ich anders machen könnte.

    Gruss
    Markus

    #2
    Währenddessen arbeite ich in der Schweiz und erhalte dort aus nichtselbständiger Arbeit ein Gehalt,
    Wohnst du in der Schweiz oder bist du Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland ? Bei Grenzgänger bitte auch das Bundesland angeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich wohne in Deutschland (Saarland) und bin in der Schweiz als sog. Wochenaufenthalter gemeldet.

      Aufenthalt in der Schweiz von Montags bis Donnerstags, Freitag bis Sonntag in Deutschland (Saarland)

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        #4
        Die Schweizer Einkünfte unterliegen m. W. in Deutschland nur dem Progressionsvorbehalt. Wahrscheinlich hast du sie in einer falschen Zeile erfasst.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Demzufolge habe ich in Deutschland keine Steuer zu zahlen.
          Das ist wegen des Progressionsvorbehalts sicher falsch.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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