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Aufwandsentschädigung Beirat Eigentümergemeinschaft

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    Aufwandsentschädigung Beirat Eigentümergemeinschaft

    Guten Abend,

    wo trage ich eine Vergütung für eine Tätigkeit als Beirat ein (Eigentümergemeinschaft)? Es geht um 100 Euro pro Jahr.
    Ist dies eine selbständige Tätigkeit?

    Bin ansonsten normale Arbeitnehmerin.

    Lieben Dank vorab.
    ​​​​​​

    #2
    Ist dies eine selbständige Tätigkeit?
    Das ist sie wohl. Gibt es da nicht eine eigene Zeile in der Anlage S (Aufsichtsrat) ?, Wenn du außer Arbeitslohn keine weiteren Einkünfte hast,

    fällt das unter die Härtefallregelung nach § 46 Abs. 3 und bleibt steuerfrei, da unter 410,00 €.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort, da schaue ich mal.
      D.h. ich trage die 100 Euro dann ein, aber vermutlich wird nichts versteuert?
      Ich habe nur mein normales Angestellten Gehalt ansonsten.

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        #4
        P.S. Es gibt sonst nur noch kleinere Zinserträge, aber die werden ja eh separat betrachtet.

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          #5
          D.h. ich trage die 100 Euro dann ein, aber vermutlich wird nichts versteuert?
          Nicht vermutlich ! Du siehst das in der Steuerberechnung. Da werden die 100,00 € wieder abgezogen.

          In der Anlage S müsste das die Zeile 12 sein. Eine EÜR wird das Finanzamt nach meiner Einschätzung nicht verlangen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Es gibt sonst nur noch kleinere Zinserträge, aber die werden ja eh separat betrachtet.
            Inländische Kapitalerträge müssen generell nicht erklärt werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Super, vielen lieben Dank und einen schönen Abend noch.

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