Elster ermöglicht im Rahmen der Anlage V Hauswartkosten abzusetzen. Das habe ich getan und bekam vom FA die Antwort, dass diese nicht als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können. Wie bringt Ihr als Vermieter die Hauswartkosten in Abzug? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Viele Grüße Thomasvb
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Hauswartkosten als Werbungskosten nicht mehr absetzbar lt BFH vom 01.10.1985
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Was heißt hier
Zitat von thomasvb Beitrag anzeigenbekam vom FA die Antwort
Ok, hat allerdings mit Elster nichts zu tun.
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Die Frage betrifft Steuerrecht, das nicht Thema des Forums ist.
Ansonsten scheint es mir in dem Urteil, das ich unter dem Datum finde, um Eigenleistungen durch den Vermieter zu gehen (dort für die Tätigkeit als Hausverwalter, aber ggfs auch übertragbar auf Hauswartarbeiten durch den Vermieter).
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