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PV Anlage Erbstreit

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    PV Anlage Erbstreit

    Hallo liebes Forum,

    Wir sind aktuell in einem Erbstreit. Der Vater meiner Verlobten hat kurz vor seinem Sterben noch geheiratet. Nun ist das Erbe geteilt da es kein Testament gab.
    Wir haben eine PV Anlage von 30KW auf dem Dach unseres Grundstücks. Das Grundstück ist nicht Bestandteil des Erbes, das gehört uns, aber die PV Anlage gehört nun zur Hälfte der Schwiegermutter.

    Ist es möglich so eine Anlage einfach zur Hälfte abzubauen und der Schwiegermutter somit ihren "Anteil" auf den Hof zu stellen und es hat sich erledigt? Was sie damit macht ist dann nicht unser Problem..?

    Oder müsste die Schwiegermutter Pacht dafür zahlen, da nun ihr Teil der PV Anlage auf unserem Dach ist?

    Um jegliche Art von Hilfe/Info sind wir sehr dankbar.

    Liebe Grüße

    #2
    Ob eine fest mit dem Haus verbundene PV-Anlage ein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks ist (§ 94 BGB) und damit Euch gehört oder der Erbengemeinschaft ist eine zivilrechtliche Frage. Da würde ich einen versierten Anwalt fragen.

    Das gleiche gilt im Falle eines Auseinanderfallens des Eigentums am Grundstück/Haus und der PV-Anlage.

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat das nichts zu tun.
    Zuletzt geändert von Telepeter; 24.06.2024, 07:51.

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      #3
      Die PV Anlage wurde erst im Nachhinein gebaut. Der Strom fließt auch nicht in das Haus, sondern wird verkauft.
      Das Haus/Grundstück ist nicht Bestandteil des Erbes. Es geht nur um die PV Anlage die sich auf dem Dach befindet und beiden Parteien gehört.

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        #4
        Du darfst die halbe Anlage auf keinen Fall abbauen, denn deine Verlobte und die Schwiegermutter bilden in diesem Fall eine Erbengemeinschaft. Als Erben sind alle Ausgaben und Einnahmen entsprechend der Erbanteile aufzuteilen. Das heisst, dass die Schwiegermutter als Miterbin auch einen Anspruch an der Einspeiseverguetung hat. Und wenn ihr die Anlage nun halb abbauen wuerdet, dann haette sie sehr wahrscheinlich trotzdem gegenueber deiner Verlobten einen Anspruch auf den rechnerischen Anteil an der fiktiven Gesamtverguetung. Also vorsichtig! Aber das kann dir ein versierten Fachanwalt genauer erlaeutern.

        Uebrigens: vergesst nicht, den Eigentuemerwechsel im Todesfall bei dem Marktstammdatenregister vorzunehmen. Hier der Link:
        https://www.marktstammdatenregister....erwechsel.html
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Wie schon gesagt, ob die PV-Anlage beiden Parteien gehört oder nur den Eigentümern des Grundstückes ist zunächst mal eine sachenrechtliche Frage, die so oder so beantwortet werden könnte. Wenn die Anlage kein wesentlicher Bestandteil des Hauses ist, was gut möglich sein kann, ergeben sich weitere Fragen aus dem Miteigentum an der Anlage. Das alles hat aber nichts mit dem Thema des Forums zu tun. Ihr braucht rechtskundigen Rat, aber nicht hier.

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            #6
            @Burminho94: Ich weiß nicht genau, welche Komponenten eure Anlage hat. Aber ich würde gerne ein Foto sehen, wie du der staunenden Schwiegermutter den halben Wechselrichter, den halben Akkuspeicher und die halbe Verkabelung auf den Hof stellst.

            König Salomo hatte bekanntlich als Richter vor langer Zeit vorgeschlagen, ein Baby zwischen 2 streitenden Müttern hälftig aufzuteilen (1. Könige 3,16-28) Bitte nicht auf die Goldwaage legen, ist als Satire und als Ermutigung für eine kontruktive Lösung gemeint.

            Ansonsten stimme ich mit Telepeter überein.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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