Hallo allerseits,
ich weiß, das hier ist kein Steuerberatungsforum, aber ich versuche es dennoch mal.
Kann es sein, dass bei Ehegatten eine Einzelveranlagung aufgrund des Solidaritätszuschlages in bestimmten Fällen günstiger ist als die Zusammenveranlagung?! Zum Beispiel wenn eine(r) deutlich über der (doppelten) Freigrenze liegt und eine(r) unter der einfachen Freigrenze? Dann würde ja bei Zusammenveranlagung Soli auf die gesamte ESt fällig. Bei Einzelveranlagung wäre aber das kleine Einkommen Soli-frei.
Ist das richtig so?
Danke für Infos vorab.
ich weiß, das hier ist kein Steuerberatungsforum, aber ich versuche es dennoch mal.
Kann es sein, dass bei Ehegatten eine Einzelveranlagung aufgrund des Solidaritätszuschlages in bestimmten Fällen günstiger ist als die Zusammenveranlagung?! Zum Beispiel wenn eine(r) deutlich über der (doppelten) Freigrenze liegt und eine(r) unter der einfachen Freigrenze? Dann würde ja bei Zusammenveranlagung Soli auf die gesamte ESt fällig. Bei Einzelveranlagung wäre aber das kleine Einkommen Soli-frei.
Ist das richtig so?
Danke für Infos vorab.
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