Hi!
ich bin Medizinstudent (Zweitstudium) und habe 2023 einen Teil meines praktischen Jahres absolviert. Dafür habe ich eine Aufwandsentschädigung erhalten, die auf Lohnsteuerklasse I lief.
Der Bruttoarbeitslohn (Einkünfte aus nichselbstständiger Arbeit) belief sich auf knapp 3000€, nach Abzügen 1700€ (=Einkünfte). Dies wurde mit 1700€ Verlustvortrag verrechnet, hiervon wurden dann Sonderausgaben abgezogen (Krankenversicherung etc) was in einem zu versteurendem Einkommen von ca. -2600€ resultierte.
Ich hatte zum 31.12.22 einen verbleibenden Verlustvortrag von knapp 2400€ wovon mir 1700€ Verlustabzug im Jahr 2023 abgezogen wurden (s.o.), somit verbleibt ein Verlustvortrag von ca. 700€.
Ich hatte dagegen Einspruch eingelegt denn ich denke dass die Einkünfte nicht mit dem Verlustvortrag verrechnet werden sollten - auch ohne Verrechnung wäre das zu versteuernde Einkommen unter Null.
Ich hatte Formular "Sonstiges" unter Punkt 18 angekreuzt, von einem Verlustrücktrag abzusehen.
Unter Punkt 17 hatte ich bestätigt, dass ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt wurde (31.12.2022)
Ich erhielt folgende Nachricht:
gemäß §10d EStG ist der Verlustabzug in den vorangegangenen Veranlagerungszeitraum zurück zu tragen. Nicht ausgeglichene negative Einkünfte, die nicht zurück getragen worden sind, sind in den folgenden Zeiträumen vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen. Wie von Ihnen in der Erklärung beantragt, wurde kein Verlustrücktrag durchgeführt, im Veranlagerungszeitraum 2023 ist der Verlust anzurechnen. Ein Wahlrecht besteht hier gem. §10d EStG. Der verbleibende Verlustvortrag wurde zum tt.mm.jj festgestellt.
Ich bin mir nicht sicher ob ich das richtig verstehe und ob ich was in der Erklärung falsch gemacht habe - gibt es eine Möglichkeit, den verbleibenden Verlustvortrag zum 31.12.2023 auf ca. 3100€ (2400€ 2022, plus 700€ 2023) zu akkummulieren? Irgendwie macht der Verlustvortrag für mich keinen Sinn wenn ich wegen einem Pflichtpraktikum mit Aufwandsentschädigung den Verlustvortrag aus den vorherigen Jahren verliere - scheint dann ja nur Zeitaufwand zu sein ohne Erlös.
Vielen vielen Dank für Eure Hilfe.
LG,
ich bin Medizinstudent (Zweitstudium) und habe 2023 einen Teil meines praktischen Jahres absolviert. Dafür habe ich eine Aufwandsentschädigung erhalten, die auf Lohnsteuerklasse I lief.
Der Bruttoarbeitslohn (Einkünfte aus nichselbstständiger Arbeit) belief sich auf knapp 3000€, nach Abzügen 1700€ (=Einkünfte). Dies wurde mit 1700€ Verlustvortrag verrechnet, hiervon wurden dann Sonderausgaben abgezogen (Krankenversicherung etc) was in einem zu versteurendem Einkommen von ca. -2600€ resultierte.
Ich hatte zum 31.12.22 einen verbleibenden Verlustvortrag von knapp 2400€ wovon mir 1700€ Verlustabzug im Jahr 2023 abgezogen wurden (s.o.), somit verbleibt ein Verlustvortrag von ca. 700€.
Ich hatte dagegen Einspruch eingelegt denn ich denke dass die Einkünfte nicht mit dem Verlustvortrag verrechnet werden sollten - auch ohne Verrechnung wäre das zu versteuernde Einkommen unter Null.
Ich hatte Formular "Sonstiges" unter Punkt 18 angekreuzt, von einem Verlustrücktrag abzusehen.
Unter Punkt 17 hatte ich bestätigt, dass ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt wurde (31.12.2022)
Ich erhielt folgende Nachricht:
gemäß §10d EStG ist der Verlustabzug in den vorangegangenen Veranlagerungszeitraum zurück zu tragen. Nicht ausgeglichene negative Einkünfte, die nicht zurück getragen worden sind, sind in den folgenden Zeiträumen vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen. Wie von Ihnen in der Erklärung beantragt, wurde kein Verlustrücktrag durchgeführt, im Veranlagerungszeitraum 2023 ist der Verlust anzurechnen. Ein Wahlrecht besteht hier gem. §10d EStG. Der verbleibende Verlustvortrag wurde zum tt.mm.jj festgestellt.
Ich bin mir nicht sicher ob ich das richtig verstehe und ob ich was in der Erklärung falsch gemacht habe - gibt es eine Möglichkeit, den verbleibenden Verlustvortrag zum 31.12.2023 auf ca. 3100€ (2400€ 2022, plus 700€ 2023) zu akkummulieren? Irgendwie macht der Verlustvortrag für mich keinen Sinn wenn ich wegen einem Pflichtpraktikum mit Aufwandsentschädigung den Verlustvortrag aus den vorherigen Jahren verliere - scheint dann ja nur Zeitaufwand zu sein ohne Erlös.
Vielen vielen Dank für Eure Hilfe.
LG,
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