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Ausländische Zinserträge innerhalb Sparerpauschbetrag nachmelden

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    Ausländische Zinserträge innerhalb Sparerpauschbetrag nachmelden

    Guten Tag,

    ich habe letztes Jahr meine erste Steuererklärung (2022) gemacht.

    2022 hatte ich allerdings noch ausländische Zinserträge (ca. 20 EUR), welche ich blöderweise nicht in der Steuererklärung angegeben habe.
    Theoretisch würden diese noch innerhalb des restlichen Sparerpauschbetrages fallen.

    Durch meine Internet-Recherche habe ich gelesen, dass man, um die Zinsen nachzumelden, eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung vornehmen müsste.

    Bevor ich dies tue würde ich mich gerne nochmal rückversichern und hier im Forum nachfragen, was zu tun ist und welche Konsequenzen drohen.

    Liebe Grüße

    #2
    Theoretisch würden diese noch innerhalb des restlichen Sparerpauschbetrages fallen.
    Was heißt theoretisch ? Deine Kapitalerträge 2022 lagen um mindestens 20.00 € unter den damals gültigen 801,00 € ?

    Wenn ja, was willst du da jetzt nachmelden ? Das hat doch keinerlei Auswirkungen. Du hast zwar deiner Erklärungspflicht

    nach § 32d Abs. 3 EStG nicht genügt, aber du hast keine Steuern hinterzogen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ich habe mich mit dem Thema Steuern wie gesagt erst einmal befasst - daher dachte ich, dass ich die Kapitalerträge hätte nachmelden müssen.

      Und ja, die Kapitalerträge lagen inkl. den 20€ unter den damals gültigen 801€.

      Dankeschön für die Antwort!

      Kommentar


        #4
        ... daher dachte ich, dass ich die Kapitalerträge hätte nachmelden müssen.
        Du hättest die ausländischen Kapitalerträge nach dem Wortlaut des Gesetzes zwar erklären müssen, aber das hätte ja nicht zu Steuern geführt.

        Die Finanzämter haben genug Arbeit, die sind nicht unbedingt an Nachmeldungen interessiert, die steuerlich bedeutungslos sind.

        https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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