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Einkommensteuererklärung für Praktikum (Steuerklasse I) + Minijob (Steuerklasse VI)

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    Einkommensteuererklärung für Praktikum (Steuerklasse I) + Minijob (Steuerklasse VI)

    Guten Tag zusammen,

    ich bin Bachelor Student im Erststudium und möchte eine Steuererklärung ausfüllen und absenden um Teil meiner Lohnsteuer zu erstatten. Allerdings wenn ich die Daten im Elster ausfülle, kommt die benötige Nachzahlung raus. Das kann hoffentlich nicht stimmen, und wahrscheinlich mache ich irgendwo einen Fehler. Deswegen wäre ich für eure Hilfe und Tipps sehr dankbar!

    Meine Angaben sind folgende:

    09.01.2023 - 04.04.2023: Pflichtpraktikum (Vollzeit) (12 Wochen) (als Student selbst bei TK Krankenkasse versichert) - als Steuerklasse I versteuert (vollzeit Hauptjob)
    09.01.2023 - 31.03.2023: Nebenjob an der Uni (als Student selbst bei TK Krankenkasse versichert) - als Steuerklasse VI versteuert
    04.04.2023 - 31.12.2023: freiwilliges Praktikum (Vollzeit, ich habe im Unternehmen meine Bachelorarbeit geschrieben) - als Steuerklasse I versteuert (vollzeit Hauptjob)

    Während beiden Zeiträumen hatte meine Praktikantenvergütung einen Wert von 1.980,00 (Bruttolohn) und meine Minijobvergütung hatte einen Wert von 365,23 (Bruttolohn)

    Dementsprechend habe ich Lohnsteuer immer bezahlt und ab April auch alle weitere Abzüge (Kranken-/Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung)

    Am Ende in meiner Lohnsteuerbescheinigung 2023 kommen nun folgende Werte raus (aus Elster übermittelt):

    Minijob:

    image.png


    Pflicht/Freiwilliges Praktikum vollzeit:

    image.png


    Und TK Versicherung Daten:

    image.png



    Ich habe alle diese Werte durch automatischen Datenabruf in meiner Steuererklärung von 2023 eingegeben.

    Ergebnis:


    image.png

    Jetzt ist meine Frage wieso ich noch 101,00 nachzahlen muss? Und ob es überhaupt stimmt? Oder wurden bestimmte Einzelheiten zur meiner Steuerpflichtigen/freien Vergütungen falsch angegeben (zB. "nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherungen und Pflegeversicherungen" tauchen nirgendwo auf)?

    Vielen Dank im voraus für ihre Hilfe!

    #2
    Die Rechnung sieht korrekt aus. Ein Nebenjob in Klasse 6 führt oft zu einer Nachzahlung.

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      #3
      Ein Nebenjob in Klasse 6 führt oft zu einer Nachzahlung.
      Weshalb ja auch Erklärungspflicht besteht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Möglicherweise fehlen hier die Beiträge zur Krankenversicherung der Studenten, bitte überprüfen und am Besten den Bescheinigungsabruf nutzen, dann geht nichts verloren.

        Was ist mit den Semesterbeiträgen für die Uni? Das sind doch Ausbildungskosten (Anlage Sonderausgaben).

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          #5
          Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
          Möglicherweise fehlen hier die Beiträge zur Krankenversicherung der Studenten, bitte überprüfen und am Besten den Bescheinigungsabruf nutzen, dann geht nichts verloren.
          Hat er doch. Und 1326+464=1790.

          Kommentar


            #6
            Zitat von multi Beitrag anzeigen

            Hat er doch. Und 1326+464=1790.
            Stimmt. Studentische KV ist wohl drin.

            Dann nochmal der Hinweis zu den studentischen Semesterbeiträgen, das sind unproblematisch Ausbildungskosten.

            Ansonsten haben wir natürlich noch das Midi-Job-Problem, nämlich dass die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung teilweise über 50% liegen. Das wird bei der Lohnsteuer nicht berücksichtigt, so dass es zu einer Nachzahlung kommen kann wenn man keine weiteren Kosten hat.

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              #7
              Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
              Ansonsten haben wir natürlich noch das Midi-Job-Problem, nämlich dass die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung teilweise über 50% liegen. Das wird bei der Lohnsteuer nicht berücksichtigt, so dass es zu einer Nachzahlung kommen kann wenn man keine weiteren Kosten hat.
              Der Verweis auf den Midi-Job erschließt sich mir nicht, insbesondere da es keinen Hinweis darauf gibt, dass ein solcher hier irgendeine Rolle spielt.

              Der gesamte Fall lässt sich einfach damit erklären, dass der Grenzsteuersatz für das zvE ohne den Minijob bei 24-25% liegt, der Eingangssteuersatz in Klasse 6 aber bekanntlich bei 14%.
              Differenz 10%, macht etwa 100€. Ende Gelände.

              Keine Ahnung, warum man da noch neue Fässer aufmachen muss, die offensichtlich auch nicht zutreffen.

              Kommentar


                #8
                Vielen Dank für eure Antworten!

                So wie ich es verstehe, kriegt man teilweise die gezahlten Lohnsteuer zurück, wenn man nur als Praktikant von der Steuerklasse I ist. Meiner Arbeitskollege hatte auch Pflichtpraktikum -> freiwilliges Praktikum -> Bachelorvertrag (vollzeit) in der gleiche Rolle und Abteilung gemacht. Einzelne Unterschied war, dass er keinen Minijob hatte und familienversichert war. Bei ihn kam am Ende die Erstattung von ungefähr 700,00 raus.

                Wieso wird es bei mir nicht die Nachzahlung von der Steuerklasse VI ausgleichen?

                Und wieso kommt es überhaupt zur die Nachzahlung, wenn ich Lohnsteuer für mein Minijob gezahlt habe und krankenversichert als Student immer noch war?

                Ich befinde mich auch wie gesagt im Erststudium. Kann ich eventuell meine Studienkosten und Kosten für Laptop Anschaffung als Sonderkosten eintragen? Wird es mir etwas bringen?

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                  #9
                  Zitat von caredont Beitrag anzeigen
                  ?

                  Ich befinde mich auch wie gesagt im Erststudium. Kann ich eventuell meine Studienkosten und Kosten für Laptop Anschaffung als Sonderkosten eintragen? Wird es mir etwas bringen?
                  ja. Probier es aus.

                  Und dein Wort Minijob verwirrt die Leute. Man spricht von Minijob meist von einem pauschal versteurten Minijob, der nicht in die Steuererklärung muss. Du hast einen mit Steuerklasse VI versteuerten Zweitjob.Das kommt häufiger vor, dass da die einbehaltene Lohnsteuer nicht reicht,

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                    #10
                    Zitat von caredont Beitrag anzeigen
                    So wie ich es verstehe, kriegt man teilweise die gezahlten Lohnsteuer zurück, wenn man nur als Praktikant von der Steuerklasse I ist.
                    Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man automatisch nur durch Abgabe einer Erklärung eine Erstattung bekommt.

                    Zitat von caredont Beitrag anzeigen
                    Meiner Arbeitskollege hatte auch Pflichtpraktikum -> freiwilliges Praktikum -> Bachelorvertrag (vollzeit) in der gleiche Rolle und Abteilung gemacht. Einzelne Unterschied war, dass er keinen Minijob hatte und familienversichert war. Bei ihn kam am Ende die Erstattung von ungefähr 700,00 raus.
                    Ohne Details kann man nichts dazu sagen.

                    Zitat von caredont Beitrag anzeigen
                    Wieso wird es bei mir nicht die Nachzahlung von der Steuerklasse VI ausgleichen?
                    Weil es ebenso ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass VI automatisch zu einer Erstattung führt. Wie man an deinem Fall sieht. Der Eingangssteuersatz bei VI ist 14%, und entsprechend niedrig wurde der Minijob besteuert. Aufgrund des Praktikums (wobei mir dieser Begriff bei fast 2000€/Monat schon schwer fällt), bist du in der Progression schon drüber.

                    Zitat von caredont Beitrag anzeigen
                    Ich befinde mich auch wie gesagt im Erststudium. Kann ich eventuell meine Studienkosten und Kosten für Laptop Anschaffung als Sonderkosten eintragen? Wird es mir etwas bringen?
                    Natürlich.

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                      #11
                      Zitat von caredont Beitrag anzeigen

                      Ich befinde mich auch wie gesagt im Erststudium. Kann ich eventuell meine Studienkosten und Kosten für Laptop Anschaffung als Sonderkosten eintragen? Wird es mir etwas bringen?
                      Das hatte ich bezüglich der studentischen Beiträge (Studentenwerk, Semesterticket usw.) ja schon vorgeschlagen. Natürlich gehört dort auch das Laptop dazu, wenn es für das Studium genutzt wurde. Fachliteratur natürlich auch.

                      Und es nennt sich nicht Sonderkosten sondern Sonderausgaben, dafür gibt eine eigene Anlage, dort eine Zeile "Ausbildungskosten".

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