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Lohnsteuer Erststudium

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    Lohnsteuer Erststudium

    Hallo,

    ich habe eine allgemeine Frage:

    Ich mache momentan ein berufsbegleitendes Erststudium.

    Ich habe bei der Lohnsteuerabrechnung 2009 vergessen, Hotelrechnungen aufzuführen, die im Rahmen eines Unterrichtsbesuchs angefallen sind. Kann ich diese Kosten evtl. noch bei der Abrechnung 2010 hinzufügen?

    Es werden ja nur Sonderkosten im Rahmen von 4.000 Euro bei einem Erststudium/Kalenderjahr berücksichtigt. Gilt der Betrag dann noch für 2009? Ich habe in 2010 leider schon knapp 5.000 Euro Sonderkosten und bekomme das sowieso nicht voll angerechnet...

    Herzlichen DAnk für eure Hilfe!!

    Lilian

    #2
    AW: Lohnsteuer Erststudium

    Hallo orchidee79,

    gewöhnlich sind Kosten nur im Jahr der Zahlung abzugsfähig.
    Da Du garantiert keine "Lohnsteuerabrechnung 2009" sondern eine Einkommensteuererklärung abgegeben hast, stellt sich die Frage, ob Du bereits einen EINKOMMENSTEUERBESCHEID 2009 erhalten hast. Wenn ja, steht da, Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt Einspruch einlegen.

    Also:
    Entweder ist die Einspruchsfrist abgelaufen, oder schleunigst zum FA mit Antrag auf Änderung oder Einspruch.

    Gruss stiller
    Zuletzt geändert von stiller; 07.11.2010, 14:38.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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