Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Pflegepauschbetrag - Muss ich meine Mutter als pflegende Person erfassen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Pflegepauschbetrag - Muss ich meine Mutter als pflegende Person erfassen

    Hallo, mein Vater hat die Pflegestufe 4, meine Mutter die 1. Ich habe Vorsorgevollmacht für meine Eltern und erledige viele Dinge für die beiden. Meine Mutter schafft kaum noch was, Essen aufwärmen, Wäsche waschen, dann hört es auch so langsam auf. Nun sitze ich gerade an meiner Steuererklärung und überlege, ob ich den Pflegepauschbetrag für meinen Vater beantragen soll. Nachdem, was ich gelesen habe, steht er mir zu. Was ist nun mit meiner Mutter? Muss ich sie in diesem Fall mit als pflegende Person mit aufführen?
    Und wenn ja, könnte das Finanzamt aufgrund meiner Angaben an meine Eltern herantreten und eine Steuererklärung verlangen?

    #2
    Du musst wahrheitsgemäße Angaben machen, also die Mutter aufführen. Ob deine Eltern eine Steuererklärung machen müssen hängt von der Höhe der Einkünfte ab, nicht von der Pflegesituation.

    Kommentar


      #3
      Im Zuge der Pflegereform 2017 wurden die bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Wenn deine Mutter "kaum noch etwas schafft", dann ist der Pflegegrad 1 vielleicht zu gering eingestuft und ihr solltet eine Neueinstufung bei ihrer Pflegeversicherung beantragen. Ab 2021 kannst man naemlich den Pflegepauschbetrag auch bereits ab Pflegegrad 2 bekommen.

      Ansonsten empfehle ich dir erst einmal die Hinweise im folgendem Link zu lesen, bevor ich hier weitere Details erlaeutere:
      https://www.finanztip.de/pflege-pauschbetrag/
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

      Kommentar


        #4
        Und für nicht vergessen für beide Eltern den Grad der Behinderung durch das Versorgungsamt feststellen zu lassen. Das gibt im Falle der Steuerpflicht zumindest Freibeträge für die beiden.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          Du musst wahrheitsgemäße Angaben machen, also die Mutter aufführen. Ob deine Eltern eine Steuererklärung machen müssen hängt von der Höhe der Einkünfte ab, nicht von der Pflegesituation.
          Hallo Kloebi, vielen Dank für die Aufklärung. Im Internet konnte ich leider nichts entsprechendes finden, daher habe ich mich hier angemeldet. Wahrheitsgemäße Angaben sind selbstverständlich.

          Kommentar


            #6
            Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
            Im Zuge der Pflegereform 2017 wurden die bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Wenn deine Mutter "kaum noch etwas schafft", dann ist der Pflegegrad 1 vielleicht zu gering eingestuft und ihr solltet eine Neueinstufung bei ihrer Pflegeversicherung beantragen. Ab 2021 kannst man naemlich den Pflegepauschbetrag auch bereits ab Pflegegrad 2 bekommen.

            Ansonsten empfehle ich dir erst einmal die Hinweise im folgendem Link zu lesen, bevor ich hier weitere Details erlaeutere:
            https://www.finanztip.de/pflege-pauschbetrag/

            Hallo HundKatzeMaus, wir haben im letzten Jahr versucht, den Pflegegrad meiner Mutter auf 2 zu bekommen, leider vergeblich.

            Kommentar


              #7
              Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
              Und für nicht vergessen für beide Eltern den Grad der Behinderung durch das Versorgungsamt feststellen zu lassen. Das gibt im Falle der Steuerpflicht zumindest Freibeträge für die beiden.
              Hab vielen Dank für den Tipp!

              Kommentar


                #8
                Zitat von Frische_Brise Beitrag anzeigen
                Hallo, mein Vater hat die Pflegestufe 4, meine Mutter die 1. Ich habe Vorsorgevollmacht für meine Eltern und erledige viele Dinge für die beiden. Meine Mutter schafft kaum noch was, Essen aufwärmen, Wäsche waschen, dann hört es auch so langsam auf. Nun sitze ich gerade an meiner Steuererklärung und überlege, ob ich den Pflegepauschbetrag für meinen Vater beantragen soll. Nachdem, was ich gelesen habe, steht er mir zu. Was ist nun mit meiner Mutter? Muss ich sie in diesem Fall mit als pflegende Person mit aufführen?
                Und wenn ja, könnte das Finanzamt aufgrund meiner Angaben an meine Eltern herantreten und eine Steuererklärung verlangen?
                - da Ihre Mutter schon Pflegestufe 1 hat,
                - so wie Sie es schildern "wahrscheinlich altersbedingt nur übliche Haushaltsführungsaufgaben" erledigt,
                - also keine Pflegeleistungen für ihren Ehemann erbringt,
                braucht sie auch nicht beim Pflegepauschbetrag als weitere pflegende Person eingetragen zu werden!

                Kommentar

                Lädt...
                X