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    Anlage KAP Fehlermeldung

    Hallo zusammen,

    ich habe einen ausländischen Broker und bekomme die folgende Fehlermeldung bei Anlage KAP (Screenshot unten):

    Die erklärten in- und ausländischen Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (ohne darin enthaltene Verluste), sind kleiner als die darin enthaltenen Gewinne aus Aktienveräußerungen und Einkünfte aus Stillhalterprämien beziehungsweise Gewinne aus Termingeschäften.

    Ich habe mich schon beim Elster-Support gemeldet. So lautet die Antwort:

    Um erfolgreich durch die Plausibilitätsprüfung zu gelangen müssen Sie folgende Änderungen oder Ergänzungen vornehmen:

    In der Anlage Kap auf der Seite "5 - Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" darf der Betrag in Zeile 18/19 nicht kleiner sein als der Betrag in Zeile 21.

    Anschließend sollte die Plausibilitätsprüfung erfolgreich sein.


    Ich vermute, dass es diese Fehlermeldung gibt, weil die entsprechenden Verluste in Zeile 24 bei der Plausibilitätsprüfung nicht berücksichtigt werden.

    Zur Info: In 2023 hatte ich ein ein paar Options-Spread-Transaktionen bei diesem Konto ausgeführt. Daher kommen die großen Gewinne und Verluste.

    Gibt es Empfehlungen?

    Danke und viele Grüße
    Gary

    2023_Elster_screenshot_2.png

    #2
    Der Wert in Zeile 24 ist nicht in den Zeilen 18/19 enhalten.

    Kommentar


      #3
      Zitat von multi Beitrag anzeigen
      Der Wert in Zeile 24 ist nicht in den Zeilen 18/19 enthalten.
      Das würde aber bedeuten, dass ich insgesamt einen Verlust von ca. EUR 21.000 hatte (= Zeile 18 plus Zeile 19 minus Zeile 24). Das stimmt nicht, denn ich hatte insgesamt einen kleinen Gewinn (der Wert von Zeile 18 plus Zeile 19 scheint mir richtig).

      Mir ist es nicht klar, wo der Fehler liegt. Vielleicht beim Steuerbericht vom Broker?

      Kommentar


        #4
        Nein, das bedeutet, wenn man bei einem ausländischen Broker 1000€ Gewinn mit Anleihen, 21000€ Gewinn bei Termingeschäften und bei anderen Termingeschäften 23000€ Verlust gemacht hat, der Wert für Zeile 19 22000€ ist.

        Die 23000€ Verluste sind wie gesagt nicht in 18/19 enthalten, insbesondere werden nach der noch aktuellen Rechtslage nur 20000€ verrechnet (wobei da abzuwarten ist, wie das aktuelle BFH Urteil umgesetzt wird).

        Kommentar


          #5
          Mir ist es nicht klar, wo der Fehler liegt.
          Die Zeile 21 muss im Saldo der Zeilen 18 / 19 enthalten sein, die Zeile 24 darf dagegen nicht eingerechnet werden.

          Ob du Zeile 21 mit Zeile 24 vorab verrechnen darfst, weil es sich in beiden Fällen um Termingeschäfte beim gleichen Broker gehandelt hat,

          da müsste ich erst recherchieren
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ob du Zeile 21 mit Zeile 24 vorab verrechnen darfst,
            Darfst du nach gegenwärtiger Rechtslage nicht. https://www.haufe.de/steuern/rechtsp...66_626222.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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