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Honorardozent während Ausbildung: Wie versteuern/angeben?

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    Honorardozent während Ausbildung: Wie versteuern/angeben?

    Hallo zusammen!

    Seit rund 6 Monaten war ich lediglich 4 mal für einen kleinen Nebenverdienst als Honorardozent in der Ersten Hilfe tätig. Hierbei habe ich bislang noch kein Geld erhalten, Beträge sind jedoch vermerkt.
    Hauptsächlich bin ich seit 2 Jahren in einer medizinischen Ausbildung tätig. In dieser muss ich keine Steuererklärung machen; monatlich berechnet sich alles von allein via Arbeitgeber.

    Da ich noch nichts mit Steuer zu tun hatte und ich durch Freunde sowie Familie keine Hilfe zu diesem Thema erhalte, frage ich hier die klugen Köpfe:

    Muss ich mich als "selbstständig"/Einzelunternehmer registrieren oder gibt es andere Möglichkeiten?
    Elster`s Formular für Selbsttätigkeit ist für mich sehr unübersichtlich. Einen Steuerberater würde ich bzgl. dieser Thematik eher ungern nehmen, da mein Einkommen solche Nebenkosten eher weniger zulässt.

    Ich würde mich über jegliche Hilfe freuen und wäre enorm dankbar!


    #2
    Wenn du noch keine Einnahmen erhalten hast, musst du auch nichts machen. Einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kannst du natürlich schon abgeben.

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      #3
      Wenn die Zahlungen von einem gemeinnützigen Träger (wie etwa dem DRK) erfolgt sind kannst Du den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG in Anspruch nehmen, das sind jährlich 3.000 €. In welchem finanziellen Rahmen bewegen sich denn die Honorare und von wem werden sie gezahlt?

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        #4
        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        Wenn du noch keine Einnahmen erhalten hast, musst du auch nichts machen. Einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kannst du natürlich schon abgeben.
        Ich würde gerne die gegebenen Kurse ausgezahlt bekommen, daher die initiale Frage

        Es stehen jetzt quasi 600 Euro offen und können jederzeit ausgezahlt werden, jedoch weiß ich eben nicht wie ich am besten diese Gelder angeben soll/ob ich mich als Selbstständig registrieren muss.

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          #5
          Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
          Wenn die Zahlungen von einem gemeinnützigen Träger (wie etwa dem DRK) erfolgt sind kannst Du den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG in Anspruch nehmen, das sind jährlich 3.000 €. In welchem finanziellen Rahmen bewegen sich denn die Honorare und von wem werden sie gezahlt?
          C.a 600 Euro, die Honorare werden via BG oder Zahlung der Kursteilnehmer beglichen. Die Firma ist, soweit ich weiß, nicht gemeinnützig.

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            #6
            Die Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit muss innerhalb von einem Monat nach Aufnahme der Tätigkeit in Form des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt angezeigt werden.

            Siehe § 138 Abgabenordnung.

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              #7
              Zitat von Constantijn Beitrag anzeigen

              C.a 600 Euro, die Honorare werden via BG oder Zahlung der Kursteilnehmer beglichen. Die Firma ist, soweit ich weiß, nicht gemeinnützig.
              Wenn mit BG eine Berufsgenossenschaft gemeint ist wäre das ja immerhin eine Körperschaft des öffentlichen Rechts; da würde evtl. auch § 3 Nr. 26a EStG passen. Der geht bis 840 € im Jahr.

              Wenn sich der Jahresbetrag in diesem Rahmen hält und diese Tätigkeit nicht auf Dauer angelegt ist würde ich erstmal gar nichts machen und den Betrag (ggf. abzüglich steuerfreiem Betrag) in einer Anlage S zur Einkommensteuererklärung 2024 erklären, das sollte genügen.

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