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Sparerpauschbetrag überstiegen - wie richtig angeben?

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    Sparerpauschbetrag überstiegen - wie richtig angeben?

    Hallo liebe Community,

    ich habe durch Scalable Capital im Jahr 23 einen Gewinn von 978,33 € gemacht. Dabei habe ich leider vergessen, dass ich auch Zinsen auf mein Trade Republic Konto bekommen habe im Wert von 37,56 €. Ich bin also knapp über den Sparerpauschbetrag: 978,33 + 37,56 = 1015,89 €.

    Jetzt möchte ich dies richtig in der Anlage KAP einpflegen, worauf muss ich achten?
    Bis jetzt habe ich in Zeile 7 ("Kapitalerträge) die 1015 € angegeben und in Zeile 16 die 1000 € als in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag genannt, das war's. Muss ich noch etwas angeben? Wenn ich die Steuererklärung abgeben möchte, erhalte ich folgende Fehlermeldung, mit der ich nicht weiterkomme:

    "Auf den Anlagen KAP und / oder KAP-BET wurden Kapitalerträge erklärt, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Bitte geben Sie auf der Anlage KAP auch einen Grund für die Angabe der Kapitalerträge an (Antrag auf Günstigerprüfung, Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts, Erklärung zur Kirchensteuerpflicht) (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)."


    Ich freue mich über jegliche Hilfe!

    LG

    #2
    Jetzt möchte ich dies richtig in der Anlage KAP einpflegen, worauf muss ich achten?
    Welchem Broker hast du denn in welcher Höhe Freistellungsaufträge erteilt ? Dass sich das auf genau 1.000,00 € ausgeht, kann ich mir

    jetzt nicht recht vorstellen. Warum willst du deine Kapitalerträge überhaupt erklären ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Und vor allem: in welcher Höhe haben sich die Freistellungsaufträge überhaupt ausgewirkt?

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        #4
        Ich will meine Erträge erklären, weil ich das wahrscheinlich muss? Meines Verständnis nach darf ich bis 1000 Euro steuerfrei Kaptialerträge einfahren. Wenn ich diese übersteigen (in meinem Fall mit 15 Euro), muss ich das wahrscheinlich auch deklarieren, oder?

        In Zeile 16 habe ich den Pauschbetrag auf 1000 € festgelegt, da ich dachte, dass dieser ab 2023 gilt. Möglicherweise habe ich dies auch falsch verstanden und man muss hier gar nichts eintragen?

        Ich habe ja zwei Broker, bei denen ich Geld gewonnen habe
        1) Scalable Capital: Hier habe ich etwas durch Dividenden und etwas durch Verkauf der Aktien gewonnen. Reicht es, wenn ich "In Zeile 7 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen" einfach die 978 Euro eintrage?

        2) Trade Republic: Die 37 Euro habe ich durch Zinsen erhalten. In welcher Zeile muss ich diese einpflegen?

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          #5
          Zitat von McBanana33 Beitrag anzeigen
          Ich will meine Erträge erklären, weil ich das wahrscheinlich muss? Meines Verständnis nach darf ich bis 1000 Euro steuerfrei Kaptialerträge einfahren. Wenn ich diese übersteigen (in meinem Fall mit 15 Euro), muss ich das wahrscheinlich auch deklarieren, oder?
          Warum? Im Wort Abgeltungssteuer steckt ja nicht umsonst der Begriff Abgeltung drin.

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            #6
            Möglicherweise habe ich dies auch falsch verstanden und man muss hier gar nichts eintragen?
            Du darfst in Zeile 16 nur den Betrag angeben, der tatsächlich als freigestellt in Anspruch genommen wurde. Der steht in den Steuerbescheinigungen

            deiner Broker, vorausgesetzt beide haben ihren Sitz in Deutschland. In dem Fall wurden die Beträge auch dem Finanzamt übermittelt und können

            abgerufen werden. Für die Übernahme in die Steuererklärung taugen diese Bescheinigungen aber nicht.

            Man muss seine inländischen Kapitalerträge nicht erklären, es macht aber z. B. Sinn, wenn der Sparer-Pauschbetrag nicht vollständig ausgeschöpft

            wurde, weil die Freistellungsaufträge falsch verteilt waren.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Nun ja, mir stehen eine Summe von 1000€ zu. Darauf zahle ich keine Steuern. Alles darüber sollte versteuert werden, doch das habe ich meines Wissens nach nicht gemacht:
              Hier steht zB. auch, dass die Anlage KAP Pflicht ist, wenn der Sparerpauschbetrag überstiegen wurde: https://www.weltsparen.de/steuer/anlage-kap/

              Also muss ich meines Verständnis nach die Anlage KAP verpflichtend mit der Steuererklärung abgeben? Ich weiß, dass es hier nur um 15€ geht, aber wer weiß...

              Für Zeile 16 wären das dann die 1015 Euro? Ich hatte versehentlich sowohl bei Scalable, als auch Trade Republic einen Freistellungsauftrag drin. Ich würde also in Zeile 7 die 1015 € nennen und dann nochmal in Zeile 16 nochmal die 1015 Euro, wohlwissend, dass es eigentlich nur 1000 Euro sein dürften. Oder wie würde man es richtig angeben?

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                #8
                Ich hatte versehentlich sowohl bei Scalable, als auch Trade Republic einen Freistellungsauftrag drin.
                Mehr als insgesamt 1.000 € ? Dann hättest du ja für die 15,89 € keine Steuern bezahlt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Jetzt bin ich komplett verwirrt. Ein Sparerpauschbetrag befreit einen doch von den Steuern, oder? Wieso nur keine Steuern für die 15,89 €? Wieso nicht für die vollen 1015,89 €?

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                    #10
                    Zitat von McBanana33 Beitrag anzeigen
                    Wieso nicht für die vollen 1015,89 €?
                    Na, weil der Pauschbetrag 1000 Euro beträget!

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                      #11
                      Wieso nur keine Steuern für die 15,89 €?
                      Weil bei Kapitalerträgen ab 2023 insgesamt 1.000 € je Person und Jahr steuerfrei bleiben, mehr aber auch nicht.

                      Wurden jetzt von deinen Brokern Steuern einbehalten oder nicht ? Verwirrend sind hier eher deine Angaben.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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