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Kontoverbindung für Erstattung

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    Kontoverbindung für Erstattung

    Hallo,

    ich habe die Tage vom Finanzamt einen Vordruck "Kontoverbindung für Erstattungen" erhalten, wo ich meine Kontoverbindung eintragen und an das Finanzamt zurückschicken soll, weil die alte Kontoverbindung nicht mehr besteht. Nachdem ich dort angerufen haben sagte man mir dass ich beim Finanzamt ein Guthaben habe und das dieses an mein Konto angewiesen wird. Meine letzte Steuererklärung habe ich jedoch vor 6 Jahren abgegeben. Wie kann das sein, dass man nach Jahren eine Steuererstattung erhält?

    #2
    Wie kann das sein, dass man nach Jahren eine Steuererstattung erhält?
    Das wissen wir nicht, woher auch ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das wissen wir nicht, woher auch ?
      Es geht mir hier darum zu wissen welche Gründe generell dazu führen können, dass man nach Jahren eine Steuererstattung erhält und ob irgendjemand auch Erfahrung damit hatte.
      Zuletzt geändert von JT1980; 04.07.2024, 20:11.

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        #4
        Ich habe bisher nur einmal nachträglich eine Erstattung für frühere Jahre erhalten, weil ein Steuerbescheid nach Jahren von Amtswegen geändert wurde.

        Aber da habe ich natürlich auch einen Änderungsbescheid erhalten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Dieser Steuerbescheid wurde nach Jahren geändert, weil dem Fiskus damals ein Fehler unterlaufen ist, den sie dann im Nachinein korrigiert haben?

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            #6
            ... weil dem Fiskus damals ein Fehler unterlaufen ist, den sie dann im Nachinein korrigiert haben?
            Der BFH hat die Berechnungspraxis der zumutbaren Eigenbelastung bei außergewöhnlichen Belastungen als nicht gesetzeskonform verworfen.

            Zumindest in Bayern sind dann alle Steuerbescheide für etwa 4 Jahre zurück maschinell überprüft und neu gerechnet worden.

            Das hat bei uns damals das Jahr 2014 betroffen. Da hatten wir ausnahmsweise agB von über 5.000 € erklärt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Also könnte es auch sein, dass mein Steuerbescheid aus welchem Grund auch immer nach 7 Jahren nachträglich nochmal überprüft und neu berechnet wurde.

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                #8
                Dann hättest du einen geänderten Bescheid erhalten.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Der Fiskus wollte erstmal meine aktuelle Kontonummer schriftlich haben, damit mir das noch ausstehende Guthaben überwiesen werden kann. Zumindest wurde mir das heute so telefonisch mitgeteilt. Nachdem ich dann gefragt habe welches Steuerjahr gemeint ist, sagte man mir, dass man darauf keine Einsicht in die Finanzkasse hätte.

                  Könnte auch sein, dass ich jetzt die Tage den geänderten Bescheid erhalte.

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                    #10
                    Zitat von JT1980 Beitrag anzeigen
                    , sagte man mir, dass man darauf keine Einsicht in die Finanzkasse hätte.
                    Das ist aber merkwürdig, bei der Finanzkasse kann man doch in die Dich betreffenden Buchungen schauen und sieht das dann. Falls sich die Sache in den nächsten Tagen nicht durch den Erhalt eines Bescheides aufklärt würde ich bei der Finanzkasse mal einen Kontoauszug für Dich anfordern, daraus müsste sich ja was ergeben.

                    Kommentar


                      #11
                      Vielleicht hat das Finanzamt vor Jahren einen Bescheid an den damaligen steuerlichen Berater versandt, der ihn dann nicht weitergeleitet hat. Oder der Bescheid ging an dich und kam nicht an und das Finanzamt hatte auch keinen Postrückläufer, so dass es von einem Zugang ausging.

                      Ich dachte auch an eine Nachholung einer Zinsfestsetzung mit Erstattungszinsen, das dürfte aber bei einer letzten Steuererklärung vor 6 Jahren nicht passen.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
                        Das ist aber merkwürdig, bei der Finanzkasse kann man doch in die Dich betreffenden Buchungen schauen und sieht das dann. Falls sich die Sache in den nächsten Tagen nicht durch den Erhalt eines Bescheides aufklärt würde ich bei der Finanzkasse mal einen Kontoauszug für Dich anfordern, daraus müsste sich ja was ergeben.
                        Ich habe das Gefühl, die beim Finanzant geben sehr ungern telefonische Auskunft. Ich denke, wenn sie vor haben mir Geld auf mein Konto zu erstatten, dann sollte das auch mit einem separaten Schreiben bzw. einem geänderten Bescheid begleitet werden. Irgendwie werden sie sich doch erklären müssen.
                        Zuletzt geändert von L. E. Fant; 05.07.2024, 18:49. Grund: Quote-Tag vervollständigt

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                          #13
                          Vorsicht!!! Bist du sicher, dass du vom Finanzamt aufgefordert wurdest? Schau dir mal den Warnhinweis auf der Elster-Startseite an!
                          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                            #14
                            Hier der Text vom Warnhinweis auf der Startseite von Elster nochmals zur Kenntnisnahme.
                            grafik.png
                            Wenn du eine Telefonnummer aus der Aufforderung angerufen hast, war das wahrscheinlich eine falsche Rufnummer! Bitte genau lesen und mit der Rufnummer deines Finanzamtes vergleichen.
                            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                              #15
                              Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                              Vorsicht!!! Bist du sicher, dass du vom Finanzamt aufgefordert wurdest? Schau dir mal den Warnhinweis auf der Elster-Startseite an!
                              Daran dachte ich auch schon, aber das Schreiben kam aber direkt per Post vom Finanzamt mit allem drum und dran was dazu gehört. ( Steuer Nr., Steuer ID, Telefonnummer und IBAN vom Finanzamt etc. ). Wie schon geschrieben, hatte ich auch einen telefonischen Kontakt.

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