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Steuerklassenwechsel von 3/5 auf 4/4 ohne Zustimmung des Ehegatten möglich ?

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    Steuerklassenwechsel von 3/5 auf 4/4 ohne Zustimmung des Ehegatten möglich ?

    Hallo Zusammen.

    Es geht wie schon im Betreff genannt um den Wechsel der Steuerklassen bei Ehegatten:
    Ist es für ( in dem Fall die Ehefrau Steuerklasse 5 aktuell ) möglich in die Steuerklasse 4 zu wechseln OHNE Zustimmung ( also Unterschrift etc. ) des Ehegatten ?
    Oder ist in dem Fall zwingend dessen Zustimmung erforderlich ? Diese wird er wohl nicht geben da er ja dann Netto weniger pro Monat hätte...

    Die Ehefrau verdient zwar erheblich weniger ( Teilzeitjob ) als der Ehegatte , möchte aber aufgrund der derzeitgen Situation ( Ehe steht vor dem Aus... ) mehr Netto pro Monat haben. Das mit der gemeinsamen Steuerklärung später das Ganze keinen Steuervorteil an sich bringt ist klar.

    Danke euch.

    #2
    Der Wechsel von 3/5 nach 4/4 ist auf Antrag eines einzelnen Ehegatten möglich.

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      #3
      Grundsaetzlich ist es moeglich, mehrfach im Jahr die Steuerklasse zu wechseln, also sollte der Noch-Ehemann damit nicht einverstanden sein, koennte er wieder eine Aenderung veranlassen. Eine Aenderung der Steuerklasse ohne Absprache koennte sich unter Umstaenden negativ auswirken - Stichwort Splittigtarif. Ich empfehle dir/euch die Informationen im folgenden Link zu lesen und - wenn moeglich - besonnen zu handeln: https://www.steuertipps.de/eltern-fa...klasse-waehlen
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        ... also sollte der Noch-Ehemann damit nicht einverstanden sein, koennte er wieder eine Aenderung veranlassen.
        Nein, das kann er nicht !

        Nur ein Wechsel von der Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten/Lebenspartners möglich mit der Folge,

        dass beide Ehegatten/Lebenspartner in die Steuerklasse IV eingereiht werden
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich habe fuer dich/euch noch eine weitere sehr informative Internetseite gefunden:
          https://www.unterhalt.net/scheidung/...dern-trennung/
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Wie kommst du darauf Charlie24? Beim Antrag auf Steuerklassenwechsel steht doch eindeutig geschrieben:

            Als Ehegatten/eingetragene Lebenspartner koennen Sie grundsaetzlich mehrmals im Jahr eine geaenderte Lohnsteuerklassenkombination (IV/IV auf III/V oder umgekehrt) beim Finanzamt beantragen.

            Ist das etwas eine Fehlinformation in Elster?
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
              Ist das etwas eine Fehlinformation in Elster?
              Nein. Aber da steht ja auch nicht, dass der Wechsel nach 3/5 von einem Ehegatten alleine beantragt werden kann. Das geht nur für den Wechsel nach 4/4, wie es ja auch eindeutig in §38b Abs 3 EStG steht.
              Zuletzt geändert von multi; 06.07.2024, 13:40.

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                #8
                Also meine Frau und ich haben IV/IV und ich habe gerade in Elster mal einen Antrag auf einen Steuerklassenwechsel nach III/V bis zum Ansenden durchgespielt und es gab hier keine Beanstandungen. Fuer mich stellt sich das also so dar, dass ich sehr wohl alleine diesen Antrag mehrfach im Jahr selbstaendig durchfuehren kann. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Hinweis: Paragr. 38b Abs. 3 ist korrekt. ;-)
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                  #9
                  Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                  Fuer mich stellt sich das also so dar, dass ich sehr wohl alleine diesen Antrag mehrfach im Jahr selbstaendig durchfuehren kann.
                  Du kannst auch in der Einkommensteuererklärung 5.000 Euro Werbungskosten angeben, obwohl Du keine hattest. Auch das wird von Elster nicht beanstandet.

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                    #10
                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    Du kannst auch in der Einkommensteuererklaerung 5.000 Euro Werbungskosten angeben, obwohl Du keine hattest. Auch das wird von Elster nicht beanstandet.
                    Das ist doch wohl jetzt ein Scherz, oder was soll diese unqualifizierte Aeusserung? Wenn du etwas konkretes zu sagen hast, dann mach das richtig. Wie bereits gesagt: ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber ansonsten siehe mal den Text im Screenshot:
                    grafik.png
                    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                      #11
                      Die handelnden Personen (Ehegatten bzw. Lebenspartner) sind doch in der Mehrzahl benannt. Daher geht das nur gemeinsam. Die Ausnahme bei III/V zu IV/IV wird nicht erwähnt.

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                        #12
                        Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen

                        Das ist doch wohl jetzt ein Scherz, oder was soll diese unqualifizierte Aeusserung?
                        Nein, er hat völlig Recht.
                        Um es noch deutlicher zu sagen, Mein Elster beanstandet auch nicht, wenn ich eine Einkommensteuererklärung für den Papst übermittle, aber trotzdem darf ich es nicht.

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                          #13
                          Ich habe mir gerade den entsprechenden Papierantrag angeschaut. Bei Punkt Nr. 18 des Formulars steht Ich1 . Das wird erklärt :

                          " Ich1 / Wir beantrage(n) die Steuerklassenkombination
                          (Antragstellende Person / Ehegatte, Lebenspartner[in])

                          1) Der Wechsel von der Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten / Lebenspartners
                          möglich. Dies hat zur Folge, dass beide Ehegatten / Lebenspartner in die Steuerklasse IV eingereiht werden."

                          Sollte eindeutig sein. NUR der Wechsel in 4/4 ist alleinig möglich. Zurück oder wie auch immer nur wenn beide einverstanden sind.

                          https://www.steuerportal-mv.de/stati...320%282%29.pdf

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                            #14
                            Nur mal fuer mich zum besseren Verstaendnis: wenn ich also ueber Elster einen Steuerklassenwechsel von IV/IV nach III/V fuer mich und meine Frau beantrage, bekomme ich dann einen lieben oder boesen Brief vom Finanzamt. Und werden wir vielleicht noch aufgefordert, ein von uns beiden unterschriebenes Formular einzureichen - am besten persoenlich vorbeibringen, damit wir uns mit den Personalausweisen legitimieren koennen?

                            Wie gesagt, ich moechte das Verfahren nur besser verstehen. Man lernt ja nie aus und die Muehlen der Verwaltung sind unerbittlich.
                            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                              #15
                              Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                              Nur mal fuer mich zum besseren Verstaendnis: wenn ich also ueber Elster einen Steuerklassenwechsel von IV/IV nach III/V fuer mich und meine Frau beantrage, bekomme ich dann einen lieben oder boesen Brief vom Finanzamt. Und werden wir vielleicht noch aufgefordert, ein von uns beiden unterschriebenes Formular einzureichen - am besten persoenlich vorbeibringen, damit wir uns mit den Personalausweisen legitimieren koennen?
                              Musst du das denn bei einer Übermittlung einer Einkommensteuererklärung mit Zusammenveranlagung?

                              Du bist der Datenübermittler. Es ist deine Verantwortung, dass die betroffenen Antragsteller, das auch wollen.

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