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Nicht steuerbare Umsätze (EÜR) - Patreon

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    Nicht steuerbare Umsätze (EÜR) - Patreon

    Hallo,

    ich fülle gerade meine EÜR aus und frage mich ob ich meine Einnahmen aus Subscriptions auf Seiten wie Patreon und Subscribestar in Abschnitt 3 Betriebseinnahmen in

    Zeile 11 (Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Abs. 1 UStG))

    oder 12 (Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer: davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 UStG)

    eintragen muss.

    Vielen Dank
    Danny

    #2
    Bleibt sich für die EÜR völlig egal. Wichtig ist, dass die Betriebseinnahmen in der EÜR erfasst sind.
    Für die Umsatzsteuer bleibt es sich auch egal, solange du Kleinunternehmer bist und die Umsatzgrenze von 22.000 € nicht überschritten wird.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Kleinunternehmer erklären ihre gesamten Betriebseinnahmen in Zeile 11. Falls darin steuerfreie oder nicht steuerbare Betriebseinnahmen

      enthalten sind, geben sie diese nachrichtlich zusätzlich in Zeile 12 an. Das steht doch auch in der Hilfe zu Zeile 12:

      Hier sind nicht steuerbare Umsätze und Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG nachrichtlich zu erfassen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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