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Erstattung von Zuzahlungen durch KV - Kalenderjahr?

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    #16
    Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
    Ich denke, es handelt sich hier um eine "teilweise Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen" und die haben in der EKSt-Erklärung gar nichts zu suchen, da sie ja aus privaten, bereits versteuerten Mitteln kommen.
    Zuzahlungen (Eigenanteile) für Medikamente, Therapien oder Kuren können als agBel geltend gemacht werden. Erstattet die Krankenkasse diese Eigenanteile nachträglich teilweise oder ganz, dann müssen die agBel des entsprechenden Jahres korrigiert werden

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