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Alte, vom Steuerberater erstellte Steuererklaerungen in Mein Elster einsehen?

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    Alte, vom Steuerberater erstellte Steuererklaerungen in Mein Elster einsehen?

    Hallo ELSTER Fans.

    Ich habe mich gerade erstmals bei ELSTER registriert. In den vergangen Jahren habe ich meine Steuererklaerungen ueber meinen Steuerberater erstellen lassen (diesem hatte ich hierzu eine Vollmacht erstellt, welche ich unter 'Formulare & Leistungen' -> 'Vollmachtgebersicht'' einsehen kann).

    Wie und wo kann ich diese alten Steuererklaerungen der letzten Jahre, die von meinem Steuerberater erstellt wurden, in Mein Elster einsehen?

    Vielen Dank!

    #2
    Gar nicht.
    Du kannst nur die Erklärungen einsehen, welche über deinen eigenen Account übermittelt wurden.
    Der Berater hat dazu aber sein eigens System/Account benutzt, so dass diese für dich nicht einsehbar sind. Im Normalfall sollte dir der Berater aber jeweils einen Ausdruck der übermittelten Daten gegeben haben an denen du dich orientieren kannst.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Alles klar, vielen Dank fuer die Antwort. Ja, ich habe den Vordruck der Steuererklaerung meines Steuerberaters mit allen uebermittelten Daten. Es waere jedoch sehr hilfreich, wenn diese auch automatisch in ELSTER erscheinen wuerden. Aber egal, dann mache ich das per Hand. Danke nochmals.

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        #4
        Hallo tgv!

        1. Bescheinigungsdatenabruf hilft, möglichst wenig eintippen zu müssen.

        2. "workaround": Falls der Steuerberater keine hausgeigene Software, sondern die ESt des EOP nutzt, können die Daten wie folgt in Ihren Account rübergeschoben werden:

        Steuerberater "reaktiviert" die abgegebene letzte ESt-Erklärung - geht mit einem Klick - und übersendet Ihnen dann die alte schon abgegebene ESt-Erklärung über die "Supporter-Funktion" als "Entwurf" in Ihren Account.

        Dann haben Sie einen "Entwurf", aus dem ist leider kein "Jahreswechsel" möglich - also nochmals an Finanzamt absenden (die werden sich darüber natürlich nicht freuen - Sie können aber danach gleich eine Nachricht an das Finanzamt senden, dass das nur aus technischen Gründen so gemacht wurde ...) - und dann können Sie das Folgejahr aus dem Vorjahr heraus mit den meisten Daten automatisch anlegen.

        Lohnt sich m.E. gegenüber der vollständigen Neuerfassung nur, wenn die ESt-Erklärung viele Einträge enthält - z.B. bei den Werbungskosten in der Anlae N - oder bei mehreren Anlagen V (wobei der Jahreswechsel 2022 nach 2023 diesbezüglich nicht wirklich hilfreich ist ...).

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          #5
          ... und übersendet Ihnen dann die alte schon abgegebene ESt-Erklärung über die "Supporter-Funktion" als "Entwurf" in Ihren Account.
          So bringt das doch nichts ! Richtig wäre: Der Steuerberater startet einen Entwurf für 2023, übernimmt in diesen Entwurf die Daten aus dem Vorjahr

          und übermittelt dann den Entwurf in das neue Konto. tgv müsste sich als Supporter freischalten, der Steuerberater die Supportanfrage nutzen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            hallo Uwe64 und Charlie24 - danke fuer die Antworten, sehr hilfreich!

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              #7

              Charlie24 hat recht, das ist natürlich die einfachere Lösung!

              Dabei gehen aber so ziemlich alle Daten der Anlagen V aus 2022 verloren - deshalb: Wer als "Erstanwender" in die "Original-Anlagen V 2022" reinschauen möchte, um sich dadurch vielleicht besser in der Formularwelt zurechtzufinden, und/oder um copy&paste nutzen zu können, kann meine Variante anwenden.

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                #8
                Dabei gehen aber so ziemlich alle Daten der Anlagen V aus 2022 verloren
                Das ist aber doch nur heuer so ! Das Thema eines Transfers über eine Supportanfrage bleibt allerdings bei Steuerberatern nach meiner Erfahrung

                zumeist nur Theorie. Häufig wird doch mit Kanzleisoftware gearbeitet und dann gibt es keine Daten in Mein ELSTER.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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