Hallo,
meine Frau hat rückwirkend ein Gewerbe angemeldet. Nun habe ich meine Steuerunterlagen vorbereitet und vor einigen Tagen meinem Steuerberater für die Einkommensteuererklärung übergeben. Dabei sind Dokumente aufgetaucht, die eindeutig belegen, dass das Gewerbe früher begonnen wurde, als ursprünglich angegeben.
Wie soll ich am besten vorgehen, um dieses Missverständnis zu korrigieren? Eine offizielle Bestätigung der Gewerbeanmeldung liegt noch nicht vor. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wurde ebenfalls noch nicht ausgefüllt. In diesem Fragebogen gibt es einen Punkt, an dem das Beginn-Datum des Gewerbes angegeben werden muss.
Soll ich im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung das korrekte Datum angeben? Somit hätte das Finanzamt den richtigen Beginn. Soll ich zusätzlich eine Erklärung oder Begründung für die zunächst falsche Angabe beifügen? Und sollte ich meiner Gemeindeverwaltung bzw. meinem Gewerbeamt, das korrekte Datum mitteilen?
Ehrlich gesagt, ist mir die Situation unangenehm, da das Gewerbe schon rückwirkend für einen längeren Zeitraum angemeldet wurde. Wenn ich jetzt ein noch weiter zurückliegendes Datum angebe, könnte dies den Eindruck erwecken, die Behörden hinters Licht zu führen. Andererseits handelt es sich um Geschäftsvorfälle, die ich weder verschweigen möchte noch sollte.
Für Hinweise zum korrekten Vorgehen bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
meine Frau hat rückwirkend ein Gewerbe angemeldet. Nun habe ich meine Steuerunterlagen vorbereitet und vor einigen Tagen meinem Steuerberater für die Einkommensteuererklärung übergeben. Dabei sind Dokumente aufgetaucht, die eindeutig belegen, dass das Gewerbe früher begonnen wurde, als ursprünglich angegeben.
Wie soll ich am besten vorgehen, um dieses Missverständnis zu korrigieren? Eine offizielle Bestätigung der Gewerbeanmeldung liegt noch nicht vor. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wurde ebenfalls noch nicht ausgefüllt. In diesem Fragebogen gibt es einen Punkt, an dem das Beginn-Datum des Gewerbes angegeben werden muss.
Soll ich im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung das korrekte Datum angeben? Somit hätte das Finanzamt den richtigen Beginn. Soll ich zusätzlich eine Erklärung oder Begründung für die zunächst falsche Angabe beifügen? Und sollte ich meiner Gemeindeverwaltung bzw. meinem Gewerbeamt, das korrekte Datum mitteilen?
Ehrlich gesagt, ist mir die Situation unangenehm, da das Gewerbe schon rückwirkend für einen längeren Zeitraum angemeldet wurde. Wenn ich jetzt ein noch weiter zurückliegendes Datum angebe, könnte dies den Eindruck erwecken, die Behörden hinters Licht zu führen. Andererseits handelt es sich um Geschäftsvorfälle, die ich weder verschweigen möchte noch sollte.
Für Hinweise zum korrekten Vorgehen bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
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