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eFE nach §51 InvStG - Abbi einer Fondsauflösung bzw. Austritt Anl und Z24

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    eFE nach §51 InvStG - Abbi einer Fondsauflösung bzw. Austritt Anl und Z24

    Guten Tag,

    wie ist der Sachverhalt einer Auflösung des Spezialinvestmentfonds durch die Rückgabe aller Anteile bei der elektronische Feststellungserklärung nach §51 InvStG im allgemeinen abzubilden?

    Hintergrund der Anfrage ist, dass Formularzeile 24 (Ausgegeben Anteile zum Geschäftsjahresende) nicht den Wert Null beinhalten darf.

    Könne Sie kurz erläutern welche Anlangen und welche Ertragsereignisse anzumelden sind und welche Besonderheiten sind zu beachten?


    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.


    Viele Grüße Dennis Weidner

    #2
    Dein Beitrag tendiert m.E. etwas stark Richtung Steuerberatung, was hier im Forum schwierig bzw. nicht zulässig ist. Im Falle eines anderen Beutzernamens hätte ich dir / Ihnen vielleicht geantwortet, bei dieser schwierigen Frage z.B eine große WP- und Beratungs-Gesellschaft mit K.. (oder eine andere) zu konsultieren, die seien spezialisiert und wissen sowas. ;--)

    Sorry, ich selbst kenne mich da auch gar nicht aus.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

    Kommentar


      #3
      Hallo Timote, vielen Dank für die Antwort. Es handelt sich bei der elektronischen Feststellungserklärung nach §51 InvStG um einen neue Schnittstelle für eine spezielles und recht kleines Rechtsgebiet (Spezialinvestmentfonds). Dabei ist die aus unserer Sicht fachlich korrekte Abbilung des oben beschrieben Sachverhalts mit den aktuellen Regeln der Schnittstelle so nicht möglich. Daher haben wir das Forum genutzt um einen Antwort seitens der FV zu erhalten wie dieser Sachverhalt abgebildet werden soll. Es kann sich auch um einen Bug handeln, da die Schnittstelle noch sehr neu ist.

      Kommentar


        #4
        Es kann sich auch um einen Bug handeln, da die Schnittstelle noch sehr neu ist.
        Das Forum hier ist im wesentlichen ein Anwenderforum. Es gibt auch ein Entwicklerforum, hier im Anwenderforum gibt es nur ein Unterforum

        für Mitteilungsanwendungen: https://forum.elster.de/anwenderforu...gen-von-elster

        Zum Registrierung im Entwicklerforum geht es hier: https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/entwickler
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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