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Frage bzgl. Progressionsvorbehalt in meiner Steuererklärung 2023

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    Frage bzgl. Progressionsvorbehalt in meiner Steuererklärung 2023

    Guten Abend,

    ich bin gerade über meiner Steuererklärung 2023 und grüble seit Tagen über einem Problem zum Thema Progressionsvorbehalt.
    Hoffentlich bin hier richtig und Jemand kann mir eine kurze Antwort geben!

    Meine Eckdaten:
    11 Monate ALO I (13998 Euro)
    01 Monat Altersrente (1213 Euro brutto)

    Nach Elster Programm und nach Abzug aller Sonderausgaben) komme ich auf ein zu versteuerndes Einommen von 672 Euro.
    Der Einkommenssteuersatz nach Grundtarif wird mit 14,43 % angegeben, das entspricht 96 Euro.

    Meine Fragen:

    1. It das so korrekt, nachdem ja mindestens 14 % Steuer erhoben werden bei Einkommen bis 15999 Euro?
    Wenn ja, vielen Dank, dann werde die Erklärung so einreichen ...

    2. Im Internet gibt es ja diverse Progressionsvorbehalts-Rechner und da wird mir stets ein anderer Wert errechnet.
    Da heißt es, die Einkommenssteuer beträgt 62 Euro ("Differenz zur Einkommenssteuer mit Progressionsvorbehalt") mit einem Progressionssteuersatz von 5,14 %.
    Das verwirrt mich, nachdem es einen Einkommenssteuersatz von 5,14 % bei der Steuererklärung gar nicht gibt?


    Vielen Dank und einen schönen Abend!



    #2
    Die Progressionsrechner rechnen schon richtig, man muss halt auch die Daten richtig angeben. Hier das Ergebnis von https://www.steuertipps.de/service/r...ionsvorbehalt/ :

    image.png

    Einen Mindeststeuersatz gibt es im Übrigen nicht.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 16.07.2024, 20:45.

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      #3
      Danke für Ihre Antwort!

      Danke für die Berechnung, diesen Wert hatte ich tatsächlich bei meinen unzähligen Eingabeversuchen noch nicht.

      Wenn der PV Rechner richtig rechnet, dann rechnet das Elster Programm in diesem Fall anscheinend falsch und die 96 Euro sind zuviel? Sollte ich trotzdem die St.Erklärung einreichen?


      Mit Mindeststeuersatz meinte ich den Eingangssteuersatz, der 14 Prozent beträgt.

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        #4
        Zitat von Eule2024 Beitrag anzeigen
        zu versteuerndes Einommen von 672 Euro ... Einkommenssteuersatz ... 14,43 % angegeben ... 96 Euro.
        Nach meiner Rechnung sind 96 Euro jedenfalls 14,29 % von 672 Euro.

        Zitat von Eule2024 Beitrag anzeigen
        Einkommenssteuer beträgt 62 Euro ... mit einem Progressionssteuersatz von 5,14 %
        5,14 % von 672 = 34,54.

        So gesehen kann ich diese Zahlen schonmal gar nicht nachvollziehen.

        Zitat von Eule2024 Beitrag anzeigen
        Das verwirrt mich, nachdem es einen Einkommenssteuersatz von 5,14 % bei der Steuererklärung gar nicht gibt?
        Warum nicht? Das ist doch der Durchschnittssteuersatz, nicht der Grenzsteuersatz. Wobei, wie gesagt, ich verstehe Deine Zahlen sowieso nicht.

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          #5
          Wenn 13.998 € tatsächlich der Betrag ist, der dem Progressionsvorbehalt zu Grunde zu legen ist, und 672 € das zu versteuernde Einkommen, beträgt die Einkommensteuer 30,00 €, das ist auch nach anderen Rechnern korrekt. Möglicherweise hast Du in Deinem ELSTER-Entwurf noch Zahlen aus dem Vorjahr drin, gab es da evtl. irgendwelche Leistungen wie Krankengeld oder ALG, die an anderer Stelle des Entwurfs noch drin sind und auf die 13.998 € drauf gerechnet werden?

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            #6
            Danke, gut zu wissen, dass du auch auf einen niedrigeren Wert kommst. Ich versuche morgen nochmal eventuelle Falscheingaben zu finden.

            Aber Fakt ist doch, dass 672 Euro Einkommen zu versteuern sind?
            und die Frage jetzt nur ist, mit wieviel Prozent? liege ich da richtig?
            im Elster Programm wurden diese 672 Euro mit 14,43% versteuert und ich soll 96 Euro nachzahlen ..


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              #7
              Zitat von Eule2024 Beitrag anzeigen
              im Elster Programm wurden diese 672 Euro mit 14,43% versteuert und ich soll 96 Euro nachzahlen
              Dann sind irgendwo Deine Zahlen falsch, so wie von Telepeter schon vermutet.

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                #8
                Guten Morgen und danke für die Antworten.
                Ich habe mein Formular jetzt nochmal genau angeschaut, alle Zahlen stimmen...
                Vielleicht mag Jemand diese Zahlen anschauen ...


                Dem Progressionvorbehalt unterliegendes Einkommen 11 Monate ALO I:
                13998 Euro
                Einkommen 1 Monat Altersrente brutto:
                1213 Euro

                davon steuerpflichtig:
                1000 Euro
                abzüglich Werbe pausch:
                - 102 Euro

                Gesamtbetrag der Einkünfte (Wortlaut Elster):
                898 Euro

                abzüglich KV/PfV:
                - 140 Euro
                abzüglich Privathaftpflicht:
                - 50 Euro
                abzüglich unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben (Wortlaut Elster):
                - 36 Euro

                Einkommen/zu versteuerndes Einkommen:
                672 Euro

                "Berechnung der Einkommensteuer"
                "zu versteuern mit Progressionvorbehalt nach §32b EstG nach Grundtarif":
                672 / 14,43% = 96 Euro (warum 14,43% das widerspricht natürlich dem "Rechner" ???)

                Steuerbelastung
                "Ihre Einkommenssteuerbelastung (96 Euro) bezogen auf das zu versteuernde Einkommen (672 Euro) beträgt 14,29% (warum nur 14,29%?)


                Das ist der komplette Wortlaut der Berechnung von Elster ...

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                  #9
                  Wo hast Du denn die 13.998 € her?

                  Was steht in Zeile 23 Anlage N?
                  Was steht in Zeile 35/36 des Hauptvordrucks?

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                    #10
                    "Wo hast Du denn die 13.998 € her?"
                    Die 13998 Euro sind Arbeitslosenbezüge für den Zeitraum 01-11/2023, dafür habe ich vom Arbeitsamt einen Leistungsnachweis

                    "Was steht in Zeile 23 Anlage N?"
                    13998 Euro (Arbeitslosengeld)

                    "Was steht in Zeile 35/36 des Hauptvordrucks?"
                    Zeile 35: 13998 Euro
                    Zeile 36 steht nichts (" Leistungen aus einem EU- / EWR-Staat oder der Schweiz, die mit Einkommensersatzleistungen im Sinne der Zeile 35 vergleichbar sind")



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                      #11
                      Der Betrag darf natürlich nur EINMAL eingetragen werden, entweder in der Anlage N oder im Hauptvordruck !!!!

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                        #12
                        Die 13998 Euro sind Arbeitslosenbezüge für den Zeitraum 01-11/2023, dafür habe ich vom Arbeitsamt einen Leistungsnachweis
                        Auf dem steht aber sicher nicht, dass man das ALG 1 in der Anlage N und im Hauptvordruck eintragen soll. Hauptvordruck ist korrekt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Du brauchst gar keine Anlage N. Vor dem Progressionsvorbehalt wird noch der AN-Pauschbertrag abgezogen.

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                            #14
                            Alles klar, danke erstmal, ich nehme die Anlage N gleich mal raus!

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                              #15
                              Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                              Du brauchst gar keine Anlage N. Vor dem Progressionsvorbehalt wird noch der AN-Pauschbertrag abgezogen.
                              Damit reduziert sich dann die Steuer auf 20 €.

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