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Umsatzsteuer pädagogische Lehrkraft

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    Umsatzsteuer pädagogische Lehrkraft

    Schönen guten Abend!
    Ich hoffe, ich drücke mich verständlich aus. Ich habe wie jedes Jahr meine Steuererklärung per Elster erledigt und an das Finanzamt versendet. Leider ist mir diesmal ein Fehler unterlaufen.
    Ich arbeite seit 6 Jahren als (nebenbei) Dozentin und habe immer den Freibetrag von 2100 Euro, bzw. 2400 Euro als Freibetrag gelten machen können.
    In meiner letzten Steuerklärung habe ich bei allgemeinen Angaben zur nebenberuflichen Tätigkeit:
    sind umsatzsteuerpflichtige Einnahmen erzielt worden: ja angekreuzt, obwohl ich keine erzielt habe.
    In einem Telefonat erklärte ich dies der Dame vom Finanzamt.
    Trotzdem verlangt das Finanzamt jetzt eine Umsatzsteuerklärung. Ist das für Euch nachvollziehbar, oder habe ich einen Knoten im Kopf?
    Vielen Dank für Eure Rückmeldungen
    Zuletzt geändert von Juleeee; 18.07.2024, 20:55.

    #2
    Zitat von Juleeee Beitrag anzeigen
    sind umsatzsteuerpflichtige Einnahmen erzielt worden: ja angekreuzt, obwohl ich keine erzielt habe.
    In einem Telefonat erklärte ich dies der Dame vom Finanzamt.
    Trotzdem verlangt das Finanzamt jetzt eine Umsatzsteuerklärung.
    Ich würde mit ELSTER eine gesonderte Nachricht an das Finanzamt schreiben, den Sachverhalt nochmals schildern und nachfragen, ob wirklich eine Umsatzsteuererklärung (in die Du dann ja nur eine "0" beim Umsatz eintragen würdest) abgegeben werden soll.

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      #3
      Danke, Dir! Das werde ich so machen!
      Weiterhin soll EÜR für 2023 anfertigen, da ich aber kein Kleinunternehmer bin, verstehe ich dies auch nicht…

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        #4
        ... ob wirklich eine Umsatzsteuererklärung (in die Du dann ja nur eine "0" beim Umsatz eintragen würdest) abgegeben werden soll.
        Es wird schon auch nach den nach § 4 UStG steuerbefreiten Umsätzen gefragt, sogar mit Angabe der Nummer der Befreiung.

        Weiterhin soll EÜR für 2023 anfertigen, da ich aber kein Kleinunternehmer bin, verstehe ich dies auch nicht…
        Die Gewinnermittlung hat doch nichts damit zu tun, ob man Kleinunternehmer ist. Die muss immer eingereicht werden, wenn Betriebseinnahmen

        über der Freigrenze von jetzt 3.000 € nach § 3 Nr. 26 EStG erzielt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Lieber Charlie, vielen Dank!
          Trage ich dann in die EÜR nur meinen Gewinn ein, denn ich hatte keine Ausgaben?

          und bezüglich der Umsatzsteuer, kann ich ja auch nur mein Gewinn eintragen.
          Eine Befreiung habe ich ja nicht, da ich nie eine umsatzsteuerbefreiung gehabt habe.

          danke

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            #6
            Eine Befreiung habe ich ja nicht, da ich nie eine umsatzsteuerbefreiung gehabt habe.
            Ob deine Dozententätigkeit von der Umsatzsteuer befreit ist, kannst du in § 4 UStG nachlesen.

            So ab Nummer 21: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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