Hallo zusammen,
Beispiel: In 2022 wird ein Fahrrad, das verkauft werden soll, für 500 Euro eingekauft und in der Einnamenüberschussrechnung (EÜR) für 2022 in Zeile 26 (Waren-Umlaufvermögen) als Ausgabe verbucht.
Nun wird das Fahrrad in 2023 umgewidmet in Anlagevermögen, weil es nicht mehr für den Verkauf bestimmt ist, sondern als Vorführobjekt dient.
Gehe ich Recht in der Annahme, dass die 500 Euro fürs Fahrrad in der EÜR für 2023 nun zuerst als Einnahme in Zeile 14 verbucht werden müssen, um danach als Sofortabschreibung eines geringwertigen Wirtschaftsguts (GWG) in Zeile 35 verbucht werden zu können?
Beispiel: In 2022 wird ein Fahrrad, das verkauft werden soll, für 500 Euro eingekauft und in der Einnamenüberschussrechnung (EÜR) für 2022 in Zeile 26 (Waren-Umlaufvermögen) als Ausgabe verbucht.
Nun wird das Fahrrad in 2023 umgewidmet in Anlagevermögen, weil es nicht mehr für den Verkauf bestimmt ist, sondern als Vorführobjekt dient.
Gehe ich Recht in der Annahme, dass die 500 Euro fürs Fahrrad in der EÜR für 2023 nun zuerst als Einnahme in Zeile 14 verbucht werden müssen, um danach als Sofortabschreibung eines geringwertigen Wirtschaftsguts (GWG) in Zeile 35 verbucht werden zu können?
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