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Gegenstand umwidmen von Umlauf- in Anlagevermögen in der EÜR

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    Gegenstand umwidmen von Umlauf- in Anlagevermögen in der EÜR

    Hallo zusammen,
    Beispiel: In 2022 wird ein Fahrrad, das verkauft werden soll, für 500 Euro eingekauft und in der Einnamenüberschussrechnung (EÜR) für 2022 in Zeile 26 (Waren-Umlaufvermögen) als Ausgabe verbucht.
    Nun wird das Fahrrad in 2023 umgewidmet in Anlagevermögen, weil es nicht mehr für den Verkauf bestimmt ist, sondern als Vorführobjekt dient.
    Gehe ich Recht in der Annahme, dass die 500 Euro fürs Fahrrad in der EÜR für 2023 nun zuerst als Einnahme in Zeile 14 verbucht werden müssen, um danach als Sofortabschreibung eines geringwertigen Wirtschaftsguts (GWG) in Zeile 35 verbucht werden zu können?

    #2
    Interessanter Fall, man könnte hierzu, über die EÜR hinaus, 5 Buchhaltungsleiter oder Bilanzbuchhalter befragen, mit vermutlich unterschiedlichen Antworten.

    - Für das Finanzamt ist es eher uninteressant, weil sich durch die GwG-AfA das Ergebnis nicht ändern würde.
    - Für die Nachaktivierung eines GwG im Folgejahr hätte ich in der früheren (bilanzierenden) Firma wohl keine Genehmigung bekommen.
    - Die Einnahme € 500 berücksichtigt nicht den Wertverlust in 2022.
    - Wenn überhaupt, könntest du eher für dich € 1 buchen: GwG-Zugang, Einnahme, AfA. ​
    Zuletzt geändert von timote; 19.07.2024, 14:34.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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      #3
      Den Wertverlust lasse ich einmal außer Acht, weil durch eine Veredlung eine Wertsteigerung des Fahrrads erzielt wird.

      Der Wert des Fahrrads im Anlagevermögen umfasst nicht nur die Anschaffungskosten der einzelnen Teile, sondern auch die Kosten, die für die Inbetriebnahme erforderlich sind. Dies bedeutet, dass die Aufwendungen für den Aufbau, sofern sie nicht unerheblich sind, dem Anlagewert hinzugerechnet werden sollten.

      Wenn nun beim Vorführfahrrad ein besonderes Bauteil angeschweißt oder eine besondere Lackierung vorgenommen wurde, die der Betrieb als Veredelungsleistung anbietet, können die Kosten für die Eigenleistung (Arbeitszeit und Materialkosten) dem Anlagewert des Fahrrads hinzugerechnet werden.

      Ich hätte es jetzt beispielhaft folgendermaßen verbucht:

      1. **Stornierung des Wareneingangs**:
      - **Zeile 26** (Wareneingang): -500,- Euro (netto)

      2. **Aktivierung und Abschreibung als GWG**:
      - **Zeile 35** (Absetzung für Abnutzung/AfA) für GWG: +700,- Euro (sofortige Abschreibung des Nettowertes).

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        #4
        Ich habe soeben den vorstehenden Beitrag gelesen. Kann sein, dass die hier 2 Geschäftsjahre miteinander vermischt.

        - In # 1 schreibst du, dass du die EÜR für 2023 erstellst. Nun stornierst du auf einmal einen Wareneingang von 2022?
        Hast du für 2022 schon Steuerbescheide, die du nun ändern (lassen) willst?

        - Alternativ könntest du die Aufwendungen von 2023 für das Fahrrad als "Aufwendungen für GwG" buchen und das Jahr 2022 unberührt lassen.
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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