Hallo,
ich mache gerade die Steuererklärung für meine Nichte und stehe etwas auf dem Schlauch. Vielleicht kann mir da jemand helfen.
Meine Nichte war vom 1.01.2023 bis 31.01.2023 in einem Arbeitsverhältnis ( Arbeitgeber ging insolvent). In dieser Zeit war sie allerdings nicht arbeiten, sondern bezog Krankengeld. Danach dann bis Ende des Jahres Arbeitslosengeld. Eine Lohnsteuerbescheinigung hat sie für den Monat vom Arbeitgeber bekommen, allerdings steht da natürlich überall eine 0 als Betrag, da sie ja im Krankengeld war. In der Anlage Arbeitgeber / Einträge von der Lohnsteuerbescheinigung konnte ich bei aufgesuchten Tagen, Arbeitsplatz keine 0 Tage eintragen ( Eingabe nur höher als null möglich). Also habe ich den Arbeitgeber und die 0 Euro Eintragungen bei Lohnsteuer, AV,KV etc allle gelöscht, somit das Arbeitsverhältnis von dem einen Monat gar nicht erwähnt. Mit anderen Worten, habe ich in der gesamten Einkommenssteuererklärung nur die Ersatzleistungen Krankengeld und Arbeitslosengeld eingetragen. Ist dieses dann ok so? Hoffe, ich habe das verständlich beschrieben.
Schöne Grüße Balko
ich mache gerade die Steuererklärung für meine Nichte und stehe etwas auf dem Schlauch. Vielleicht kann mir da jemand helfen.
Meine Nichte war vom 1.01.2023 bis 31.01.2023 in einem Arbeitsverhältnis ( Arbeitgeber ging insolvent). In dieser Zeit war sie allerdings nicht arbeiten, sondern bezog Krankengeld. Danach dann bis Ende des Jahres Arbeitslosengeld. Eine Lohnsteuerbescheinigung hat sie für den Monat vom Arbeitgeber bekommen, allerdings steht da natürlich überall eine 0 als Betrag, da sie ja im Krankengeld war. In der Anlage Arbeitgeber / Einträge von der Lohnsteuerbescheinigung konnte ich bei aufgesuchten Tagen, Arbeitsplatz keine 0 Tage eintragen ( Eingabe nur höher als null möglich). Also habe ich den Arbeitgeber und die 0 Euro Eintragungen bei Lohnsteuer, AV,KV etc allle gelöscht, somit das Arbeitsverhältnis von dem einen Monat gar nicht erwähnt. Mit anderen Worten, habe ich in der gesamten Einkommenssteuererklärung nur die Ersatzleistungen Krankengeld und Arbeitslosengeld eingetragen. Ist dieses dann ok so? Hoffe, ich habe das verständlich beschrieben.
Schöne Grüße Balko
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