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Kleinunternehmer Regelung

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    Kleinunternehmer Regelung

    Hallo,
    ich bin gerade an meiner Einkommensteuererklärung für 2023. Wir haben Minigewerbe nebenbei, sonst Rentner.
    Ich habe letztes Jahr zu Kleinunternehmer gewechselt. Kann ich nun bei Betriebsausgaben für 2023 noch die gezahlte Umsatzsteuer für 2022 berechnen (angeben, abziehen)?
    Gruss Heidi

    #2
    ja, wenn 2023 bezahlt.-

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      #3
      Kann ich nun bei Betriebsausgaben für 2023 noch die gezahlte Umsatzsteuer für 2022 berechnen (angeben, abziehen)?
      Die im Jahr 2023 für das Jahr 2022 an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer ist eine Betriebsausgabe, warum hast du Zweifel ?

      Falls die Voranmeldung und Zahlung für das 4. Quartal 2022 bis zum 10 Januar 2023 erfolgt ist, würde die Zahlung aufgrund der Voranmeldung

      allerdings zur EÜR 2022 gehören (10-Tagesregel).
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ja, ich habe im Juli 2023 die gesamte Umsatzsteuer für 2022 gezahlt . Ich habe keine Vorauszahlungen auf Grund der geringen Höhe. Also Betriebsausgaben 2023 . Mich haben halt plötzlich Zweifel gepackt !!!
        Danke

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