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    Anlage KAP

    Bei der Anlage KAP macht es einen Unterschied bei der Steuerermittlung vom FA, wenn unterschiedlich hohe Erträge beider Eheleute (m. Steuerkl. III & V und gemeinsamer St.-Erkl.) in einer Anlage aufsummiert angegeben wird (entweder des Ehemanns oder der Ehefrau), oder in zwei separaten Anlagen für die Ehefrau und den Ehemann? Das hätte ich gern gewusst. Ich denke, bei einer Zusammenlegung der St.-Erkl. spielt es keine Rolle. Irre ich mich?

    #2
    Ich denke, bei einer Zusammenlegung der St.-Erkl. spielt es keine Rolle.
    Das siehst du richtig, der korrekte Begriff ist allerdings Zusammenveranlagung von Ehegatten.

    Gibt es denn sachliche Gründe, die Kapitalerträge überhaupt zu erklären ? Das ist ja nicht immer notwendig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von asmukh Beitrag anzeigen
      Bei der Anlage KAP macht es einen Unterschied bei der Steuerermittlung vom FA, wenn unterschiedlich hohe Erträge beider Eheleute (m. Steuerkl. III & V und gemeinsamer St.-Erkl.) in einer Anlage aufsummiert angegeben wird (entweder des Ehemanns oder der Ehefrau), oder in zwei separaten Anlagen für die Ehefrau und den Ehemann?
      Das kann von Bedeutung sein, z. B.
      - wenn die getrennnt für die Ehegatten ermittelten Altersentlastungsbeträge eine Rolle spielen
      - bei einer sog. glaubensverschiedenen Ehe (einer der Ehegatten kirchensteuerpflichtig, der andere nicht).

      Evtl. gibt es noch mehr solcher Konstellationen, die mir jetzt nicht einfallen.

      Daher ordne ich die Kapitalerträge immer richtig zu, bei Gemeinschaftskonten halbe-halbe.

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        #4
        Ich habe jetzt bemerkt, dass ich die Frage nicht genau gelesen habe. Bei der Kirchensteuer könnte es tatsächlich einen Unterschied geben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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