Hallo,
ich hoffe, ihr könnt mir in meiner verzweifelten Situation helfen und das hier richtig für meine Fragen bin.
Ich habe das Gefühl, in eine Steuerfalle geraten zu sein, da ich noch unerfahren bin.
Im Oktober 2023 habe ich ein Kleinunternehmen im Bereich Onlinehandel mit Kosmetikprodukten angemeldet.
Da ich meine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bis zum 31. Juli einreichen möchte, habe ich meinen Gewinn für das Jahr2023 ermittelt.
Im Dezember, während des Weihnachtsgeschäfts, konnte ich einen Gewinn von etwa 7.000 € erzielen (ohne Berücksichtigung von Ausgaben).
Nun habe ich gehört, dass im ersten Jahr, wenn man sein Kleinunternehmen wie ich im Oktober anmeldet, der Gewinn gezwölftelt wird.
Das verwirrt mich, da ich vor Oktober keine Einnahmen hatte.
Falls das zutrifft, könnte ich möglicherweise die Kleinunternehmerregelung überschreiten.
Ich bin unsicher, wie ich in dieser Situation weiter verfahren soll.
Ich wäre sehr dankbar für eure Unterstützung und Ratschläge.
Vielen Dank im Voraus!
ich hoffe, ihr könnt mir in meiner verzweifelten Situation helfen und das hier richtig für meine Fragen bin.
Ich habe das Gefühl, in eine Steuerfalle geraten zu sein, da ich noch unerfahren bin.
Im Oktober 2023 habe ich ein Kleinunternehmen im Bereich Onlinehandel mit Kosmetikprodukten angemeldet.
Da ich meine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bis zum 31. Juli einreichen möchte, habe ich meinen Gewinn für das Jahr2023 ermittelt.
Im Dezember, während des Weihnachtsgeschäfts, konnte ich einen Gewinn von etwa 7.000 € erzielen (ohne Berücksichtigung von Ausgaben).
Nun habe ich gehört, dass im ersten Jahr, wenn man sein Kleinunternehmen wie ich im Oktober anmeldet, der Gewinn gezwölftelt wird.
Das verwirrt mich, da ich vor Oktober keine Einnahmen hatte.
Falls das zutrifft, könnte ich möglicherweise die Kleinunternehmerregelung überschreiten.
Ich bin unsicher, wie ich in dieser Situation weiter verfahren soll.
Ich wäre sehr dankbar für eure Unterstützung und Ratschläge.
Vielen Dank im Voraus!
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