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Semesterticket und NRW-Ticket für Nebenjob in Erstausbildung

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    Semesterticket und NRW-Ticket für Nebenjob in Erstausbildung

    Hallo zusammen,

    ich habe 2023 von Januar bis Mai während meines Studiums (Erstausbildung) einen Minijob gehabt. Mein Studium habe ich im Juli 2023 erfolgreich abgeschlossen. Dafür habe ich mein Semesterticket (WiSe 2022/23 und SoSe 2023) genutzt. Mein Semesterbeitrag an die Uni betrug jeweils ca. 300 EUR. In diesen sind jeweils ca. 140 EUR fürs Semesterticket und ca. 60 EUR fürs NRW-Ticket enthalten.

    Im August habe ich eine Vollzeitstelle bei einem anderen Arbeitgeber angefangen. Dafür konnte ich mein Semesterticket (SoSe 2023) weiterhin nutzen.

    Meine Fragen:
    1. Darf ich das Semesterticket und NRW-Ticket zusammenrechnen?
    2. Darf ich für beide Tätigkeiten die ca. 200 EUR (bzw. beim ersten Arbeitgeber 400 EUR, da ich ja zwei Semestertickets brauchte) als Werbungskosten "Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Fähr- und Flugkosten)" absetzen?
    3. Muss ich dann bei den Sonderausgaben den verbleibenden Semesterbeitrag (ca. 100 EUR) angeben?

    Vielen Dank vorab!

    #2
    Ich hatte eine vergleichbare Konstellation bei meinem Sohn. Wir haben es immer so gemacht, dass wir die vollen Studentenwerksbeiträge einschließlich Semesterticket (Hessen) als Ausbildungskosten bei den Sonderausgaben reingenommen haben, dafür aber dann keine Fahrtkosten bei den Werbungskosten geltend gemacht haben. Man kann das natürlich auch aufteilen, aber das macht die Sache nur kompliziert. Am wichtigsten ist, dass die Kosten nicht doppelt angesetzt werden.

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