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Einkommenssteuererklärung Nebengewerbe

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    Einkommenssteuererklärung Nebengewerbe

    Hallo,

    ich habe 2023 ein Gewerbe neben meiner Beschäftigung als Angestellter angemeldet, d.h. ich bin Einzelunternehmer als quasi "Nebenjob". Kann ich meine Einkommenssteuererklärung für 2023 als Einzelunternehmer getrennt machen von meiner Einkommensteuererklärung 2023 als Angestellter? Oder muss ich beides zusammen machen?
    Nur als Nebeninfo: Als Einzelunternehmer bin auch auch Umsatzsteuerpflichtig.

    Vielen Dank und viele Grüße
    Alex
    Zuletzt geändert von AlexMülle; 01.08.2024, 18:45.

    #2
    Das geht nur zusammen. Angestellter kommt in Anlage N, Gewerbe in Anlage G. Und für das Gewerbe noch zusätzlich eine EÜR abgeben (und die USt- und GewSt-Erklärung).

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      #3
      mhanft vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Wissen Sie wo kann ich das im Gesetzestext nachlesen kann, interessiert mich sehr :-)

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        #4
        Naja, im wesentlichen halt im Einkommensteuergesetz. Die einzelnen Einkunftsarten sind dort ab § 13 aufgeführt.

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          #5
          mhanft : Vielen Dank dafür. Ich habe es jetzt verstanden: Es gibt nur eine Einkommensteuer. Die Lohnsteuer, die mein Arbeitgeber jeden Monat für ans Finanzamt überweist, ist bloß eine Vorauszahlung auf die jährliche Einkommensteuer. Meine Einkünfte als Arbeitnehmer und als Gewerbetreibender rechnet das Finanzamt zusammen. Ich kann das nicht trennen.

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