Hallo,
ich habe 2023 ein Gewerbe neben meiner Beschäftigung als Angestellter angemeldet, d.h. ich bin Einzelunternehmer als quasi "Nebenjob". Kann ich meine Einkommenssteuererklärung für 2023 als Einzelunternehmer getrennt machen von meiner Einkommensteuererklärung 2023 als Angestellter? Oder muss ich beides zusammen machen?
Nur als Nebeninfo: Als Einzelunternehmer bin auch auch Umsatzsteuerpflichtig.
Vielen Dank und viele Grüße
Alex
ich habe 2023 ein Gewerbe neben meiner Beschäftigung als Angestellter angemeldet, d.h. ich bin Einzelunternehmer als quasi "Nebenjob". Kann ich meine Einkommenssteuererklärung für 2023 als Einzelunternehmer getrennt machen von meiner Einkommensteuererklärung 2023 als Angestellter? Oder muss ich beides zusammen machen?
Nur als Nebeninfo: Als Einzelunternehmer bin auch auch Umsatzsteuerpflichtig.
Vielen Dank und viele Grüße
Alex
Kommentar