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Wald- uns Wiesengrundstück

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    Wald- uns Wiesengrundstück

    Hi Zusammen.

    Ich habe die Daten Übernommen von 2022 für 2023. Es sind mehrere Wald/Wiese Flurstücke in Baden-Württemberg, auf denen ich schon seid Jahren nichts mache(Sieht aus wie in Wald mit den Obstbäumen und normalen Bäumen)..

    Jetzt kommt ständig das was nicht stimmt Angaben zur Feststellung dann klicke ich bei
    "Grund der Feststellung" HAUPTFESTSTELLUNG
    und eins drunter dann, Art der
    Art der wirtschaftlichen Einheit"KEINE ANGABEN" Da ich ja nichts mache mit dem Grundstück. und es momentan der "Natur Überlasse"

    Muss ich dann bei GW 1 oder GW 2 oder GW 3 noch was nachtragen? Das sagt er mir je nachdem wenn ich was anderes anklicke.

    Wie gesagt Flurstücke sind alle eingetragen mit den angaben habe die Daten von 2022 übernommen. sollte ja dann auch für 2023 zählen denke ich mal.


    Danke schonmal im voraus.


    Ingo




    #2
    Warum willst du erneut eine Feststellungserklärung abgeben ? Hat dich jemand aufgefordert ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hi.
      Danke für die schnelle antwort. Ne aufgefordert hat mich niemand. Nur geh ich davon aus das ich auch das jedes Jahr machen muss.
      Oder ist das nicht so!? Wenn nicht freut es mich. Solang kein brief kommt das dann noch was fehlt
      Ist ja eh ein hin und her mit der neuen Grundsteuer....

      Gruß

      ​​​​​​​Ingo

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        #4
        Nur geh ich davon aus das ich auch das jedes Jahr machen muss. Oder ist das nicht so!?
        Höchstens alle 7 Jahre, es sei denn, es gibt Veränderungen, was aber bei deiner Grundstücksart eher unwahrscheinlich ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Okay, dann weis ich bescheid. Die würden sich ja eh melden fals die was wissen wollen!
          Wobei die eh mehr wissen als mancher denk ;-)

          Schönes Wochenende

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